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unb klar aus, das britte bagen etwas verschwommen; sie erklärten,
am 3. Juli im Härtelwalde Heidelbeeren gesucht zu haben; als sie nach
Hause gingen, hätten sie am Ausgange des Waldes eine weiße Frau
mit einem Kinde auf dem Arme, sitzend oder stehend, gesehen; am fol-
genden Tage sei dasselbe geschehen; sie hatten gefragt, wer sie sei, und
sie habe erwidert, „ich bin die unbefleckt Empfangene"; sie habe auch
gesagt, es solle an der Stelle eine Kapelle erbaut werden; sie hätten in
der Folge noch oft diese Erscheinung gehabt. — Es ergab sich ein Wider¬
spruch in ihren Aussagen; die Hubertus hat behauptet, sie allein habe
mit der Mutter Gottes gesprochen, die Kunz und Leist aber nicht: Kunz
aber sagte, sie und die Hubertus hätten mit der Mutter Gottes ge¬
sprochen. Dieser Widerspruch ergab sich auf das Allerbestimmteste.
Pastor Schneider macht daraus aufmerksanr, dieser angebliche
Widerspruch könne sich vielleicht dadurch erklären lassen, daß das eine
Kind leise mit der Erscheinung sprach, so daß das andere Kind das
nicht gemerkt hat.
Dr. Thömes fragt, ob denn in dem Protokolle ausdrücklich beide
Kinder von demselben Tage redeten, oder ob es nicht möglich sei,
anzunehmen, daß das eine Kind behaupte, am l. Tage habe es allein
mit der Erscheinung gesprochen, aber am 2. Tage hätten beide mit
ihr gesprochen. Damit dies klar gestellt werden könne, und überhaupt
zur vollständigen Aufklärung der Sache verlangt Dr. Thömes, daß das
ganze Protokoll, welches Remelö vor den Kindern ausgenommen hat,
verlesen werde; nach langer und erregter Debatte ordnet der Hr. Ger.-
Präsiduit die Verlesung an.
Präs, zum Zeugen Remele; „Sind Sie katholisch?"
Zeuge: „Ja."
Präs.: „Es ist am Ende von Bedeutung, daß nicht bloß evange¬
lische Beamten in dieser Sache siguriren. Bei den Akten liegt ein
Schriftstück aus der Redaktion der .Germania', worin die Beamten aus¬
geführt sind, die in diesem Prozesse thätig waren; bei den Meisten heißt
es: „evangelisch"; bei Ihnen heißt es: „katholisch getauft".
Vertheidiger Bachem: „Die Vertheidigung erklärt, daß sie keine
Veranlassung zu einer Erörterung über diesen Gegenstand habe."
Präs.: „Es sei ja vielleicht möglich, daß einer oder der andere
der Beschuldigten denke, für ihn habe es keine Bedeutung."
Vertheidiger Simons: „Es ist für die Vertheidigung von gar
keiner Bedeutung."