Full text: Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Gor n.: „Ich weiß das nicht mehr. Im Mai 1876 habe ich ihn 
als aus Besserung begriffen erklärt." 
Thoemes wünscht, daß in's Protokoll aufgenommen werde, daß 
der Arzt seit dem Mai 1876, in welchem er den Kranken für gebessert 
oder geheilt hielt, denselben nicht mehr bis zum Juli besucht hat. 
Präs, zu Recktenw.: „Deßhalb haben Sie, wenn Sie sich im Mai 
und Juli für so gefährlich krank hielten, nicht immer den Doktor gerufen? 
Warum haben Sie sich nicht darüber, daß er Sie nicht besucht hat, beschwert ?" 
Reckt.: „Ich weiß es nicht." 
Bachem wünscht folgende Aufklärung: „Wenn eine solche Krankheit 
sich gebessert hat, kann dann nicht in Folge der durch lauge Krankheit einge¬ 
tretenen Körperschwäche eine Aengstlichkeit des Gemüthes eingetreten sein:?" 
Thoemes wünscht, daß Dr. Cornelius befragt werde, ob er in 
seinem Tagebuche nicht Notizen über diesen Kranken geführt habe. 
Cornel.: „Kein Knappschaftsarzt führt Buch über die Besuche bei 
kranken Bergleuten, weil wir kein Interesse daran haben, indem wir ein 
festes Gehalt von der Kuappschastskasse beziehen." 
Thoein. wünscht, daß dies konstatirt werde, daß der Arzt nicht 
Buch über den Recktenw. geführt hat. 
Nikolaus Leist ist beschuldigt, den Eltern oder doch den Kindern 
zu einem Betrüge durch die That wissentlich Hülfe geleistet zu haben. 
Er erklärt, am 6. Juli 1876 eine Erscheinung gesehen zu haben: dieselbe 
habe ein schönes faltenreiches Kleid getragen, ihr Antlitz sei weiß ge¬ 
wesen: er habe sie etwa ein „Vaterunser" lang gesehen: sie habe eine 
goldene Krone getragen. 
Jakob Leist erklärt in der Hauptsache dasselbe; ebenso Nikolaus 
Ames, Johann Klotz und Anton Hahn. Letzterer erklärt, er habe 
anfangs von der Sache nichts erzählt, später jedoch sich im Gewissen ver¬ 
pflichtet gefühlt, Mittheilung davon zu machen. Er bestreitet, daß er den 
Draht zur Einfriedigung der Gnadenstelle habe holen lassen. 
Hierauf ist die Vernehmung der Beschuldigten beendet, und es folgt 
die Verhandlung über den Antrag der Vertheidigung, die 3 Kinder, 
welche die Erscheinung gesehen zu haben behaupten, zu vernehmen. 
Präsident: „Ich ersehe aus der Zeugenliste, daß auch die drei 
Kinder als Schutzzeugcn bezeichnet sind. Mau bringe sie herein. (Dies 
geschieht). In den Anklagen ist behauptet, von Seiten der Kinder sei 
ein Betrug gespielt worden. Wegen „„Strafunmündigkeit"" konnten sie
	        
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