236
auf betn Tisch lagen, mag mm Herr Schneider die Briefe, welche Veran¬
lassung geben konnten, den Strafantrag zu nehmen, selbst, oder mag die
Köchin diese dorthin gelegt haben. Er hat noch selbst zugegeben, daß
er für Wasser Geld in Empfang genommen hat und zwar 20 Jt-.,
das Wasser hat er nicht abgesandt. Die Annahme, daß dieses
Geld für die Kapelle verwendet worden wäre, könnte meines Erach¬
tens nicht bei dem Beschuldigten bona tillas annehmen lassen.
Trotz der Warnungen hat er seine Thätigkeit in dieser Hinsicht fortge¬
setzt. So hat er, wenn auch nicht für sich, dann doch, um der katholischen
Kirche in Marpingen und um den Eltern der Kinder Vortheil zuzu¬
wenden, jedenfalls Hilfe zu dem Betrüge geleistet. Sollten Sie nicht
annehmen, daß seine Handlung einen selbständigen Betrug darstelle,
dam; glaube ich, ist doch jedenfalls seine Theilnahme und, nachdem er
gewarnt war, seine wissentliche Theilnahme erwiesen. Sie hören aber
auch, daß er unrichtige Aufstellungen, z. B. beim Falle Kirsch gemacht hat.
Ec ging zu Kirsch und lies; sich die Sache dort erzählen, und hat dort
die Thatsachen, wie sie in dem von ihn; geschriebenen Atteste stehen, ausge¬
schrieben. Das; diese Thatsachen nicht so waren, wird nach dem Zeugnisse
des Zeugen Kirsch keinem Ziveifel unterliegen. Als der eine Ze ige ver-
nommen wurde, wie das Attest zu Stande gekommen wäre, da sprang
der Pfarrer auf und mußte den Mann vor einem Meineid bewahren.
Das Attest, welches dai;n in alle Broschüren übergegangen ist, war
von Kirsch, als von ihm selbst geschrieben, hingestellt worden. Von der
Behauptung, das; der Manu es selbst geschrieben, konnte meines Erach-
t.'ns nach dem Inhalte des Schriftstückes nicht inehr die Rede sein, und
war also jedenfalls eine unwahre Thatsache vorgebracht worden zur
Unterstützung der Thathandlungen, die von den Kindern begangen, und
zur Unterstützung des Betruges, der den beiden vorhergehenden Beschul¬
digten zur Last gehegt wird. Auch gegen diesen halte ich die Beschul¬
digung für erwiesen und glaube, nicht mehr auf die einzelnen Momente
eingehen zu brauchen, da im Großen und Ganzen die Hauptsache ist,
daß er sagte: „Die vielen Wunder sind konstatirt", und daß er in der
ganzen Sache später noch thätig war.
Die weitere Beschuldigung richtet sich gegen den Beschuldigten Felix
Dicke; er soll, indem er einen Irrthum erregte und unterhielt resp.
versuchte, einen solchen zu erregen, sich der Hülseleistung zu einem Be¬
trüge schuldig gemacht haben. Sie hören, m. H., daß unmittelbar