Full text : Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Zweite  Sitzung.
Montag  den  3.  März,  von  halb  5  bis  7  Uhr.
Verhör  der  Ellern.
Der  Präsident  referirt  über  das  Verhalten  der  Frau  Kunz  bei
Erscheinen  des  Dr.  Strauß  als  Sachverständiger;  „Sie  haben  nicht  ruhig
dieselben  ermahnt,  die  Wahrheit  zu  sagen,  sondern  lamentirt:  „„wenn
du  gelogen  hast,  bist  du  mein  Kind  nicht  mehr.""
Frau  Kunz  erwidert,  sie  habe  ihr  Kind  ermahnt,  jetzt  die  Wahrheit
zu  sagen,  wenn  es  auch  früher  gelogen  gehabt  hätte.
Präs.:  Vor  Herr  v.  Hüllesen  hätten  die  Kinder  widerrufen.  Fr.
Kuu;  habe  auch  gesagt,  seit  die  Kinder  die  Erscheinung  g  sehen,  könnten
sie  ohne  den  Rosenkranz  nicht  mehr  existiren,  man  könne  daraus  vielleicht
den  Schluß  ziehen,  sie  habe  einen  gewissen  Druck  geübt,  zu  ihrem  oder
ihrer  Pfarrgemeinde  Nutzen.  Ihr  Haus  sei  eine  Pilgei  Herberge  geworden,
  und  der  Kirchenrechner  werde  das  Nöthige  bezeugen  über  eingegangene
Opfer  k.  Ohne  Konzession  habe  Fr.  Kunz  in  20  Tagen  über  100  Gäste
beherbergt,  und  fei  dafür  bestraft  worden,  heute  handle  es  sich  darum,
daß  sie  Lug  und  Trug  in  die  Welt  gesetzt,  um  Nutzen  draus  zu  ziehen,
wie  die  Zeugen  bekunden  würden.
Fr.  Kunz  bestreitet  dies.
Präs.  Es  werden  z.  B.  für  eine  Portion  Kasse  5  Sgr.  bezahlt,
wie  in  großen  Städten.  Frau  Kunz  hat  zwar  nichts  gefordert,  aber
die  Zeugen  haben  es  hingelegt  und  sie  hat  es  genommen.
Es  wird  jetzt  vernommen  dke  Ehefrau  L  e  i  ft,  Katharina  geb.  Blies.
Dieselbe  ist  bestraft,  wegen  unberechtigter  Aufnahme  van  Gästen.  Im
klebrigen  genießt  sie  eines  guten  Rufes;  sie  erklärt,  sie  habe  Anfangs
den  Aussagen  der  Kinder  nicht  geglaubt,  bis  Kranke  geh-ilt  worden  seien.
Präs,  bemerkt,  es  werde  aus  den  Zeugenaussagen  sich  ergeben,
nie  es  mit  den  Heilungen  stehe.  Auf  Befragen  gibt  Frau  Leist  zu,
mit  den  Kindern  öfter  in  den  Wald  gegangen  zu  sein.
Präs.:  Laut  der  Akten  hat  auch  Fr.  Leist  eine  große  Anzahl
Fremder  beherbergt,  und  daraus  Gewinn  gezogen;  es  ist  ganz
dieselbe  Geschichte,  wie  bei  der  Frau  Kunz.
Johann  Hrrbertus,  45  I.  a.,  Ackerer,  auch  aus  Marpingen,  ist
aus  demselben  Grunde  bestraft,  wie  Frau  Kunz  und  Frau  Leist;  auch
            
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