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Wendel mitgetheilt, welcher Herrn Neur. mündlich davon Mittheilung
gemacht habe.
Präs.: „Dem Hrn. Neur. ist gestattet worden, Abschrift von den
bei ihm beschlagnahmten Papieren zu nehmen; wenn ihm diese Erlaubnist
schon vor Abfassung dieser Beschwerde gegeben worden ist, dann würde
diese Beschwerde gegen ihn sprechen."
Hr. Untersuchungsrichter Kleber bemerkt, er habe erst nach Ein¬
reichung der Beschwerde dem Hrn. Neur. angeboten, sich von seinen
Papieren Abschrift zu nehmen.
Der Oberprokurator bemerkt ferner, daß Neur. sich in einer
Beschwerde an ihn gewandt habe, weil er mit seiner Klage wegen eine»
gegen ihn gerichteten Schmähgedichtes abgewiesen worden sei. Er (der
Oberprokurator) billige das Gedicht keineswegs: aber die Verhandlnng
über die Klage Neureuters sei nur ausgesetzt, nämlich bis nach
Beendigung vorliegenden Prozesses.
Vertheidiger Bachem legt u. A. ein Zeugenverhör der von einem
belgischen Friedensrichter vernommenen Frau Trivu vor, in welchem diese
aussagt, daß sie das Hoüorar für verschiedene Schristchen über Marp.
dem dortigen Hrn. Pastor angeboten, das; dieser es aber abgelehnt hat.
Ferner eine Abhandlung aus derK'^uo religieux cafcholique, m welcher
die kirchliche Prüfung eines auf Anrufung der Mntter Gottes von
Marpingen erfolgten Wunders mitgetheilt wird: am Ende derselben ist
ein Brief Neureuter's abgedruckt, in welchem er sagt, daß die Er¬
scheinungen, welche die sogenannten Konkurrenzkinder gehabt haben
wollen, ihm als dämonische Wirkungen vorkommen. Schließlich legt
Verth. Bachem eine Broschüre über die Erscheinungen in Dietrichs¬
walde vor, welche wesentlich in derselben Weise wie die Broschüren von
Dr. Thömes und Dicke ähnliche Ereignisse und zwar unter Appro¬
bation des Bischofs von Ermeland behandelt: er bemerkt, daß gegen deir
Verfasser dieser Broschüre (über Dittrichswalde) kein Prozeß eingeleitet sei.
Der Präs. bemerkt, wenn der Staatsprokurator eines anderen
Bezirkes nicht einschreite, so kümmere das die hiesige Behörde nicht.
Oberprok.: „Wenn Schriftstücke überreicht würden, so wolle er
auch ein Schriftstück über die Metteubacher Erscheinungen vorlegen."
Dr. Thömes bittet, nochmals das Gutachten des Tr. S ch u b m e h l
zu verlesen, in welchem der Experte zum Schlußresultat kommt, daß die
Marp. Erscheinungen auf einer geplanten Machination und Mystistkation