Full text: Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

— 152 — 
ist: Neur. weigerte sieb, das Wasser selbst zu besorgen, er wies ihn aber 
zu einem Manne hin." 
Verth. Bachem: „Das heißt, wie mir scheint, wenigstens die Nuance 
ändern, in welcher der Zeuge die Worte Neur's. gegeben hat; er hat 
sich anfangs geweigert, und nachher nicht den Mann prüfe n ti rt." 
Präs.: „Er hat gesagt: „„Es 'st ein Mann hier, wenn der das 
thun will."" 
Verth. Bachem: „Wir haben die Aeußerung alle genau gehört, 
wie sie ursprünglich war." 
Präs.: „Ter Pastor hat den Mann vorgestellt und gesagt: „„Hier 
ist der Mann."" 
Verth. Bachem: „Bitte, den Zeugen nochmals sagen zu lassen, 
wie er erzählt hat." 
Präs.: „Sie baten ihn, Wasser zu geben, er hat sich geweigert 
und gesagt: „„Ich gebe es ihnen nicht."" 
Verth. Bachem: „„Ich will Ihnen allenfalls einen Mann 
besorgen."" 
Zeuge: „Das kann ich nicht so genau sagen; aber dem Sinne 
nach war es, daß er mir indirekt einen Wink gegeben hat. Es stand 
ein Mann da, und er hat gsagt: „„Da ist der Mann"" — und dann 
hat er sich entfernt." 
Präs.: „Und Sie haben mit dein Manne allein verhandelt; aber 
er hat gesagt: „„Da ist der Mann."" Stand der Mann auf dem 
Hofe oder an der Mauer?" 
Zeuge: „Unten in seinem Zimmer." 
Präs.: „Ist diese Behandlung Ihnen als Mißtrauen vor¬ 
gekommen ? welchen Eindruck machte es auf Sie?" 
Zeuge: „Sie ist mir vorgekommen als Vorsicht, da er selbst 
nicht persönlich handeln wollte; ich muß sagen, ich hatte von vornherein 
den Eindruck, als handle er in folgendem Gedanken: „Ich thue zwar 
nichts Böses, aber hier ist ein Fall, in welchem man sich zurückhalten 
muß, damit man keine Unannehmlichkeiten bekommt." 
Präs.: „Also Vorsicht." 
Verth. Simons: „Das Wort „Vorsicht" hat der Zeuge aus¬ 
drücklich gebraucht in Verbindung mit dem erläuternden 
Gedanken, daß man etwas Rechtes zu thun unterlassen wolle aus 
Furcht vor einer f a l s ch e n A u s l e g u n g. Wir hatten den Ei "druck der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.