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Schwierigkeit, da die darauf bezüglichen Aussagen der Dubilscher in
Widerspruch zu stehen scheinen mit denen der Z ugin Grady aus Als¬
fassen und mit denen der Beschuldigten Andr«.
Grady sagt nämlich: „Ich bin am 4. von Urexweiler nach Mar¬
pingen gegangen, um Andre und Dubitscher zu besuchen: beide beglei¬
teten mich auf dem Rückwege bis halbwegs Urexweiler: andern Tages,
am 5. besuchten mich Andr« und Dubitscher in Urexweiler, waren bei
mir von 3 bis 7 Uhr, sprachen aber Nichts von der Erscheinung. Als
sie mm von Urexweiler nach Marpingen zurückkehrten, begleitete ich sie
bis halben Weg und sie baten mich, bis nach Marpingen mitzugehen,
da ich ja doch vorhabe, andern Tages hinzukommen: ich aber that es
nicht. Als ich nun am andern Tage, am 6. Juli, nach Marpingen
kam, sagte mir die Andr«, wenn ich gestern ihren Rath befolgt hätte,
nämlich mit nach Marpingen zu gehen, dann würde auch ich bei der
Erscheinung zugegen gewesen sein: sie seien nämlich auf ihrem Rück¬
wege von Urexweiler im Dorfe Marpingen von einer Frau angehalten
worden, welche ihnen von den Erscheinungen erzählt habe; sie seien dann
an den Ort der Erscheinung gegangen rc." Mit diesen Aussagen der
Zeugin Grady stimmen überein die der Beschuldigten Andr«;
es weicht aber davon ab die Aussage der Zeugin Dubitscher,
jedoch nur in einem einzigen Punkte: diese nämlich glaubt, daß sie die
erste Kunde von der Erscheinung durch eine Frau im Dorfe nicht er¬
halten hätten am 5. (als sie aus Urexweiler von dem Besuche bei der
Zeugin Grady zurückkehrten), sondern schon am Tage vorher
(dem 4.), als sie die Zeugin Grady von Marpingen bloß halbwegs
nach Urexweiler begleiteten und nach Marpingen zurückkehrten.
Der Herr Präs. hat geglaubt, Dubitscher habe behauptet, am 4.
seien Andr« und Dubitscher auch an d i e E r s ch e i n un g sst elle
selbst gegangen, und er fand einen Widerspruch darin, daß sie
trotzdem am 5. bei dem Besuche der Grady in Urexweiler derselben
Nichts davon erzählt hätten. -
Der Verth. Simons konstalirt nachdrücklichst, daß der Hr. Präs.
sich in einem Irrthum deslinden habe, indem ja das von der Du-
bilsck.er nicht behauptet werde; jedoch iväre es, selbst wenn sie an 4.
Kenntniß davon erhalten, aber der Sache keine Bedeutung beigelegt
hätten, erklärlich, daß sie der Grady in Urexweiler Nichts davon gesagt.
Wenn aber die Zeugin Dubitscher sich im Dalum irrt, und die