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ihm gesagt habe, daß er geheilt sei. Nach einigen Tagen habe ec den
R. einige Schritte vor sich gesehen, habe aber nicht mit ihm gesprochen.
Von den Leuten habe er gehört, daß derselbe geheilt sei.
Verth. Bachem will noch konstatiren, daß der Zeuge bekundet habe,
Recktenwald habe geweint in jenem A ngenbl icke, in welchem er
den Fuß an jene Stelle legte, an welcher, nach Angabe der Kinder, der
Fuß der erschienenen Mutter Gottes gestanden haben soll.
Zehnte äihung.
Samstag den 8. März, Borm. von i) bis l Uhr.
Vor Eintritt in die Verhandlungen nimmt Vertheid. Simons das
Wort und bcme ft: Es sei in der Voruntersuchung Werth darauf ge¬
legt worden, zu ermitteln, wer das Kreuz im Härtelwalde aufgerichtet
habe. Er habe sich Mühe gegeben» dies zu erforschen; es sei ihm ge¬
lungen, zu konstatiren, daß das Kreuz ausgerichtet worden sei von dem
Schreiner des Torfes Namens Becker.
Präs.: „Es ist in der Voruntersuchung nicht möglich gewesen, dies
klar zu stellen, obwohl eine Anzahl Zeugen wissen mußte, wer das
Kreuz aufgerichtet habe."
Simoüs: „Es wird der Becker vernommen werden und darüber
Auskunft gebeir, warum die andern Zeugen von dieser Sache nichts
wisien konnten."
Oberprok.: „Es war dem Untersuchungsrichter unmöglich, diese
Thatsache zu ermitteln; jetzt scheint es aber sehr leicht gewesen zu sein."
Sodann bittet der Oberprok. den Präs., den Dr. Strauß zu fragen, ob
er gegen Lr. Thömes wegen des gestrigen Vorfalles einen Strafantrag
stellen wolle.
Präs.: „Ich muß diesem'Antrage stattgeben."
Dr. Strauß: „Ich für meine Person verzichte auf einen Straf¬
antrag, und ich überlasse die Beurtheilung der Sache den Anwesendeit."
Oberpr.: Beschuldigter Thömes habe sich seines Erachtens zwei
Vergehen, die in idealer Konkurrenz miteinander ständen, zu Schulden
kommen lassen. In der beleidigenden Bemerkung liege nämlich zugleich
auch ein grober Unfug, indem der Beschuldigte dadurch den Gang
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