Full text: Geschichte der evangel. Gemeinde Alt-Saarbrücken

Jedoch erfdiien cs zur Beaufsichtigung des Kirdien- und Sdiulwefens 
nötig, das Konfiftorium wieder einzurichten; bisher wurde der Infpektor 
Pfarrer Lichtenberger von St. Johann nur in die Kanzlei berufen, wenn 
eine Kirchenfadie zu erledigen war. Das Konfiftorium folltc regelmäßige 
Kirchenvifitationen abhalten, die fich auf die fittlichc Führung der 
Pfarrkinder, Vermögensverwaltung, Unterhaltung der Bauten und 
Unterricht zu erftrecken hätten, audi follte dem Konfiftorium die Ho- 
fpitalverwaltung zufallen, die bisher das Stift St. Arnual geführt hatte. 
Bei dem Stift wurde genaue Rechnungsführung vermißt. Damit dasfclbe 
nidit nodi mehr in Verfall gerate, wurde die Anlegung eines Salbuches 
zur Eintragung aller Güter, Gefälle und Rechte empfohlen. Den Geg¬ 
lichen wurde die Sorge für die Armen ans Herz' gelegt. Von den 
Sißungen des Pfarrkonvents fei durch den infpektor und Paftor Senior 
Bericht zu geben. Die üblichen Mahlzeiten auf dem Rathaufe Tollten 
abgetan fein, da fidr folches für Geiftliche nicht fchickte, zumal, wenn 
nodi andere nicht dazu gehörige Perfonen fich einfänden. 
Der Sdiu I uni erricht lag recht im Argen; das Gymnafium war fehr 
gefunken. Der Rektor und der Konrektor verfallen zugleidi Pfarrer- 
ftellen, wodurdi der Unterricht fehr gehört wurde; die Stunden erteilten 
fie in ihren Wohnungen. Es wurde vorgefchlagen, Rektor und Kon¬ 
rektor bei ihrer Pfarre zu beiaffen, dagegen befondere Präceptores zu 
ernennen, die eine redite Methode beim Lehren befolgten und die 
Jugend zur Gottesfurdit und zu guten Sitten anhielten; audi folltcn 
öffentliche Prüfungen eingerichtet werden. 
Die Fürftin bemühte fich, den Mißftänden abzuhelfen. Sie arbeitete audi 
auf die geiftige Hebung ihrer Untertanen hin, indem fie verordnete, 
daß die Eltern, die ihre Kinder nicht zur Sdiule fchickten, doch däs 
Schulgeld bezahlen und die Kinder zur Konfirmation nidit zugelaffen 
werden follten, wenn fie nicht leien und fdireiben könnten. Im Jahre 
1736 erließ fie eine ausführliche Lchrordnung für die deutfdie (Volks- 
fdiule) und die lateinifche Schule in Saarbrücken. 
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