Full text: Geschichte der evangel. Gemeinde Alt-Saarbrücken

wieder zur Kirche geht, foil bei Strafe von 5 Gulden keine Mahlzeit an- 
geftellt, höchftens der Gevatterin oder 3 — 4 Weibern, die fie aus der 
Kirche begleiten, ein Trunk Wein gereicht werden. 
Das Laden zum Lcichenichmaus wird bei 20 Rtlr. Strafe verboten; doch 
foil es unverwehrt fein, mit den nächften Freunden und Nachbarn einen 
Trunk in duiftlidier Befcheidenheit zu tun, den fie durcheinander bezahlen 
Tollen, das Weib halb fo viel wie der Mann. Um 9 Uhr fallen fich 
alle nach Haufe verfügen, dodi foil es gehaftet fein, eine oder zwei Per- 
fonen über Nacht dazubchalten, aber fie follen fich des Weintrinkens 
enthalten und zur Ruhe begeben. Wenn des Abgelebten Sdiwachheit 
(Krankheit) der Infektion halben verdächtig gewefen, foil dasfelbe Haus 
gemieden und anderer obrigkeitlicher oder Amts-Verordnung, bei der die 
chriftliche Lieb nicht auher Acht zu laffen, Folge geleiftet werden. 
Auch auf die Unordnungen und Verfchwendungen, die bei Zunftverfamm- 
lungen Vorkommen, follen Beamte und Räte ein wachfames Auge haben 
und dem nach Kräften heuern. 
Ich habe diefe Ordnung ausführlidicr mitgcteilt, weil lie uns manchen 
Einblick in das Leben jener etwas ungeberdigen Zeit eröffnet und zu 
manchen Vergleichen mit der Gegenwart anregt. Die eingehenden 
Beftimmungen der Regierung (affen klar erkennen, dal? das Volksleben 
vielfach an Völlerei und Vcrfchwendung krankte, wie dies audi ander¬ 
wärts berichtet wird. Diefe Beftimmungen wurden durch fpäterc Ver¬ 
ordnungen ergänzt und verfchärft. Im Jahre 1620 erlief Graf Ludwig 
ein fcharfes Verbot gegen die zunehmende Unfittlichkeit. Perionen, welche 
der Unzucht überführt wurden, follen 14 Tage lang mit harter Turm- 
ftrafe belegt und fodann je 10 Rtlr. zu 18 Balten als Strafgeld erlegen, 
zudem öffentlich Bu^e tun und 2 Gulden in den Kirchenkaften bezahlen. 
Auch gegen das leichtfinnige Kreditgeben wandte fidi eine Verordnung. 
In Zehrungsfachen follte nicht mehr als 14 1 age Kredit gegeben und dann 
gepfändet und vergantet werden, damit die unbedachten, leiditgeladencn 
Zechbrüder abgehalten und der Weiber und Kinder Notdurft in Acht 
genommen werde. 
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