Die iittlich und geiftig gefährdete Jugend findet im Jugendamt Hilfe
und Rat in allen Nöten und Gefahren.
Straffällig gewordene Jugendlidie und deren Angehörige werden in
öffentlicher Sprcchftunde des Jugendamtes beraten.
Die Lebensverhältniffe der ftraffälligen Jugendlidien werden vom Jugend¬
amt geprüft und das Ergebnis der Prüfung den Jugendgerichten
mitgeteili.
Das Jugendamt nimmt an den Sitzungen des Jugendgeriditcs teil.
Im Fürforge- und Vormundfdiaftswefen vermittelt das ¿Jugendamt
geeignete Perfönlichkeiten als Vormünder, Pfleger und Bciftände.
Das Jugendamt unterhält enge Fühlung mit allen evangelifchen Jugend-
vercinen und Jugendpflegeorganifationen in den Gemeinden und fucht
anregend und fördernd die Jugendpflegearbeit zu unterftüßen.
Das Jugendamt ift der organifche Mittelpunkt und die gefdiäftsführende
Zentralftellc des „Bundes der evangeüfdien Jugend an der Saar“, in
dem alle Jugcndvereine des Gebietes zufammengefaßt find.
Innerhalb der gefamten Jugendpflege und Jugendbewegung vertritt es
die evangelifdien Intereffen und unterhält Beziehungen zu den ftaatlichen
und kommunalen Jug^ndpflegeorganen.
Das Jugendamt veranftaltet: a) regelmäßig Führertagungen, b) jährlidi
mindeftens einmal eine Bundestagung der evangelifchen Saarjugend;
es unterhält; c) eine Fachbibliothek für Leiter und d) eine Material-
fammlung für Veranftaltungen in Vereinen; e) es vermittelt Vortragende
für unterhaltende und bildende Vorträge.
Für die finanzielle Ermöglichung der Arbeit fucht das Jugendamt
private und öffentliche Mittel zu erwirken.
Das evangclifche Wohlfahrtsamt hat die Aufgabe, an der
Behebung der leiblichen und feelifdien Not unferer evangelifchen Volks¬
genoffen mitzuarbeiten und anregend und helfend den Volkswohlfahrt
treibenden Organen zur Seite zu ftchen.
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