IV. DAS KIRCHENVERMOGEN
Die im Jahre 1261 von dem Stift St. Arnual in Saarbrücken an
der Stelle der fpäteren Schlol^kirche erbaute St. Nikolauskapelle
hatte kein eigenes Vermögen, fondern wurde von dem Stift
St. Arnual unterhalten, welches den Zehnten in Saarbrücken erhob und
dafür den Pfarrer ftellte. Da die Stiftsherren jedodi in der Erfüllung
ihrer pfarramtlichen Pflichten lehr fäumig waren, fo wies im Jahre 1400
der Abt von Wadgaffen wohl auf Veranlaflung des Grafen, die Summe
von 500 Gulden an, von deren Zinfen — 22 Gulden — ein Frühmelfer
befoldet werden follte. Diefe Stiftung wurde aber im Jahre 1411 zurück¬
gezogen, und im folgenden Jahre Mieten Henfelin vom Efchberg und
einige andere Bürger von Saarbrücken eine Frühmeffe „auf unfer lieben
Frauen Altar“. Zwifchen dem Grafen Philipp I. als Vertreter der Saar¬
brücker Bürgerlchaft und dem Stift wurde die Abrede getroffen, da£
alles, was während der Frühmeffe geopfert würde, dem Kirchherrn
(Stiftspfarrer) zufallen, alle Gefdienke aber zwifchen ihm und der Mutier¬
kirche St. Arnual geteilt werden follten und zwar fo lange, bis dem Altar
ein jährliches Einkommen von 40 Gulden daraus erwachfe; was dann
weiter gcfchenkt würde, follte dem Stift allein zufallen. Alle Gülten
und Gefälle, die zu der Frühmeffe gefliftet würden, follten dem Früh-
meffer, einem Kaplan, der zwei bis drei Frühmeffen in der Woche zu
halten hatte, zufallen, die Kollatur (Befetjung der Stelle) aber dem
Stift allein zuftehen.
Zur Aufrechterhaltung diefer Stiftung bildeten die beteiligten Bürger
eine befondere Bruderfchaft, die St.-Nikolaus-Bruderfchaft; an ihrer
Spitze ftand ein Brudermeifter, der das Vermögen zu verwalten hatte.
Eine andere derartige Vereinigung war die Hofgelinde- oder St.-Georgs-
Bruderfchaft, welche die gräflichen Beamten umfaßte und in der Kreuz¬
kapelle ihren religiöfcn Mittelpunkt hatte.
Diefe Bruderfchaften erhoben ein Brudergeld und erhielten reiche
Schenkungen, fodalj ihr Vermögen fich bald ftark vermehrte. Die über-
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