evangelifcher Pfarrer in Kölln, Gleichzeitig wurden die PfarrverhällniiTe
neugeordnet und das Einkommen der Prediger, wo es nötig fchien, erhöht,
auch wurden die Kirchenfabriken in ein „Corpus“ zufammengezogen.
3, KIRCHENZUCHT, SCHULE UND SYNODEN
Das Werk der Kirchenreform wurde von Graf Philipp III. durdi die
Einführung der naifauifchen Kirchenordnung abgefchiofien, die fchon
1574 crlaffen war und 1576 bei Sigmund Fcyrabend in Frankfurt
a.M. in Druck erfchien; fic gab genaue Vorfchriften über den Goltcsdicnft
und jegliche Art von kirchlichen Handlungen, ja, fie regelte das ganze
Leben der Gemeinde auf kirchlicher Grundlage. Es wird den Super¬
intendenten und Predigern eingeichärft, bei der reinen Lehre, wie fie
in der Schrift, den drei bewährten Symbolen und dem Augsburger
Glaubensbekenntnis ausgefprochen fei, getreulidr zu verharren, fodann
sollten fie des ärgerlichen und gefährlichen Disputierens, wie es damals
von vielen Geiftlichen geübt wurde, fich enthalten und dem Volke die
wahre Religion ohne Spitzfindigkeit lehren. Wenn einer unreine, ärger-
lidie Lehren verbreitete, fo feilte er ermahnt, im Wiederholungsfälle
mit Geldbuße beftraft oder entlaffen werden.
Für die Pfarrftellcn follten nur fittlich und wiffcnfchaftlich taugliche
Prediger behelft werden; über ihre Fähigkeit hatten die Superintendenten
ein fchriftliches Zeugnis auszultcllen. Auch die fonftigen Kollatoren
durften nur geeignete und würdige Perfonen präfentieren; falls fie die
Pfarrei länger als 2 Monate unbelebt lielzcn, io follte der Superintendent
Macht haben, felbft fie zu hcftellen. Die Superintendenten follten einmal
im Jahre die Pfarrei revidieren und darauf achten, da^ das Pfarrgut
nidit vermindert werde. Den Kollaioren wurde verboten, von den
Präfentierten irgend ein Entgelt anzunehmen. Zweimal im Jahre follten
die Pfarrer zu gemeinfamer Befprechung unter Leitung des Superintendenten
zufammenkommen. Auch die Belferung der Sitte lief? die Regierung
fidi angelegen fein. Den Untertanen wurde fleißiger Befudi des Gotles-
dienftes eingcfchärft; die Läffigen follten von den Pfarrern und Älteften
2 Geldiidite der ev. Gemeinde Alt-Saarbrücken
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