17. DIE NEUE KIRCHENVERFASSUNG
Eine wichtige Veränderung wurde durch das neue kirchliche Gemeinde-
wahlgefetj vom 19. Juni 1920 herbeigeführt, durch das allen männ¬
lichen und weiblichen Mitgliedern der Kirchengemeinde, die am Wahl¬
tage mindeftens 24 Jahre alt find, zu den kirchlichen Gemeindelaften
beitragen und wenigftens drei Monate in der Gemeinde wohnen, das
Wahlrecht für die Kirchenvertretung verliehen wurde. Wählbar für
die Gemeindevertretung find nach diefem Gefell alle Wahlberech¬
tigten, für das Presbyterium jedoch nur, wenn fie das 30. Lebens¬
jahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt nach den Grundfätjen der
Verhältniswahl.
Infolge diefes Gefeites wurden mehrere Frauen in die grolje Gemeinde¬
vertretung und eine (Frl. Obenauer) in das Presbyterium gewählt.
Durch diefe Ausdehnung des Wahlrechtes hat die Beteiligung an dem
kirchlichen Leben fichtlich zugenommen. Am 2. Advent, den 5. De¬
zember 1920, fand ein allgemeiner Volkskirchentag ftatt, an dem in
allen evangelifdrcn Kirchen des Saargebictes über den Neuaufbau der
cvangelifchen Kirche gepredigt wurde. In der Ludwigskirche hielt der
Gencralfuperintendent der Rheinprovinz D. Klingemann die Predigt.
Nachmittags fand eine grolle kirchliche Verfammlung der Evangelifdren
des Saargebietes in der Ludwigskirche ftatt, in der Pfarrer Alsdorf-
Scheidt über den „Grund, aut dem wir ftehen“ fprach, Pfarrer Limberg-
Saarbrücken über den Kampf um die Wcltanfchauung, Pfarrer Duffe
über die evangelifdie Gemeinde und Pfarrer Ohl über den Kampf der
Kirche gegen die leibliche und feelifche Not. Die Feier war umrahmt
von Solo-, Quartett-, Chor- und Gemeindegcfang. Die erhöhte Teil¬
nahme an dem kirchlichen Leben hat fich auch bei dem Kölner Kirdientag
im Oktober 1924 gezeigt, der von io vielen Teilnehmern aus dem Saar¬
gebiet befucht wurde, da^ ein Sonderzug zur Hin- und Rückfahrt ge¬
nommen werden konnte.
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