Die Kirchenuhren find Eigentum der feit dem Jahre 1909 vereinigten
Stadt Saarbrücken und werden von ihr unterhalten.
Die Stadt hat die Einziehung der Kirchenfteuern gegen eine Gebühr
von 2%, feit 1923 8% der Steuerfumme übernommen,
14. DAS VERHÄLTNIS
DER GEMEINDE ZUM STIFT ST. ARNUAL
Es ¡ft zu Anfang erzählt worden, dalj St. Arnual die Mutterkirche der
Saarbrücker Gegend war, und daij Saarbrücken urfprünglich eine Stifts¬
pfarrei war. Durch die Auflöfung des Stiftes i. J. 1569 ging das
Patronat der Pfarrei Saarbrücken auf den Landesherrn über, der auch
über die Güter des Stifts verfügte.
Nach der Einführung der Reformation wurde i. J. 1576 das Einkommen
der meiften Pfarrer aufgebeffert. Saarbrücken wird in der betreffenden
Aufhellung nicht erwähnt, woraus man fchlieljcn kann, da^ das Ein¬
kommen des Pfarrers als ausreichend angefehen wurde. Da die Pfarr-
häufer faft überall baufällig waren und ihre Wiederherftellung für die
einzelnen Gemeinden zu fchwer erfchien, fo hielt man für gut, alle Fa¬
briken (Baukaffen) der Graffchaft in ein „Corpus“ zufammenzuziehen,
aus dem die Baukohen befinden werden follten. Im Jahre 1601 wurde
das Sondervermögen der einzelnen Gemeinden in der Generalkirdien-
fchaffnei vereinigt und deren Verwaltung dem Stift St. Arnual übertragen.
Die Generalkirchenfchaffnei vereinnahmte fämtliche Geld- und Natural-
einkünfte der verbundenen Kirchen und Kapellen.
Da das Stift den Zehnten in Saarbrücken erhob, fo war es zur Be-
foldung der Pfarrer verpflichtet, die in Bargeld, Frudit, Heu und Grummet,
auch Fifdicn, Hühnern und freier Wohnung behänd. Dazu kamen
die Kafualien d. h. die Einkünfte von Amtshandlungen. Außerdem
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