Mann das Aufgebot und die Trauung in ihrer Kirche nicht begehrt
habe, woraus iich entnehmen laffe, dal? fie dem katholifchen Geiftlichen
das eidliche Verfprechen gegeben habe, alle aus diefer Ehe entfpriel?enden
Kinder katholifch erziehen zu Taffen, jedenfalls aber Verachtung gegen
die Kirche, in der fie geboren und erzogen fei, an den Tag gelegt
habe. Das Presbyterium beichlol?, die Frau vom Abendmahl und der
Übernahme einer Patenftclle zurückzuweifen, bis fie entfeheidende Be-
weife von Reue gegeben habe, und den Fall öffentlich vor der Gemeinde
bekannt zu machen. Ein zweiter derartiger Fall wurde im Jahre 1857
der Gemeinde von der Kanzel aus mitgeleilt, im folgenden Jahre zwei
cvangclifchc Frauen, die in der katholifchen Kirche fich haften trauen
laffen, von der Kanzel aus exkommuniziert, desgleichen ein Mann, der
fich bei der Ehefchliel?ung ebenfo verhalten hatte.
Im Jahre 1857 wurden 31 Kinder aus gemachten Ehen geboren, von
denen 20 evangelifeh und 11 katholifch getauft wurden. Bei den erfteren
waren 9 Väter und 11 Mütter katholifch, bei den leideren 4 Väter und
7 Mütter evangelifeh. Im Jahre 1863 befchwcrte fich der Hofpital-
geiftliche über viertägiges gemeinfchaftliches Litaneibeten von oppofitio-
nellem Charakter von Seiten der katholifchen Kranken. Das Presby¬
terium betonte den evangelifchen Charakter des Hofpitals und befehle!?,
das betr. Protokoll der Kreisfynode einzufdiieken.
Im Jahre 1868 befchwertc fich das Presbyterium bei der Kgl. Regierung,
dal? die katholifche Gemeinde St. Johann durdi Böllcrfchüffe während
der Fronleichnamsprozeffion den evangelifchen Gottesdicnft gehört habe,
und forderte die evangelifche Gemeinde St. Johann auf, diefc Be-
fchwerde zu unterftühen.
Im Jahre 1875 befehle!? die größere Gemeindevertretung, ein Gefuch
an das Kultusminifterium zu richten mit der Forderung, dal? vor der
Einführung von Simultanfchulen der evangelifche Kirchenvorftand ge-
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