Am 6. Juni 1874 beriet das Presbyterium über die Mittel, wie der
Entheiligung des Sonntags entgegengclreten werden könne. Die Sonn-
tagsarbeit wurde an den Vormittagen in betrübendem Maße getrieben.
Polizeiliches Einichreiten gegen geräulchvolle öffentliche Arbeit erfdiien
„nicht rötlich und geiftlidr erfolgreich“. Es feilte eine Anfpradre des
Presbyteriums an die Gemeinde als Flugblatt gedruckt werden.
Die Gelblichen feilten mit den Organiften über die Vcrbefferung des
Kirchengefanges beraten, auch ein gemcinfames Choralbudr für beide
Kirchen befchaffen nebft einem Anhang, der die Saarbrücker Eigen¬
tümlichkeiten in den Melodien enthielte.
ln demfelben Jahre wurde eine Kirdrenvifitation vorgenommen. Nach
Verkündigung von der Kanzel verfammelte fich am 19. Juni 1874
das Presbyterium in der Wohnung des erben Pfarrers, um nach
§ 144—146 der Kirchenordnung zu verfahren. Der Bericht über diefe
Verhandlung lautet folgendermaßen: „Die Pfarrer (Superintendent
Schirmer, Pfarrer Zickwolff und Pfarrer Engel) Traten ab, und die
Presbyter wurden über Amtsführung und Lebenswandel der Pfarrer
vernommen. Sie fpradren fich mit Befriedigung über die Amtsführung
der Gelblichen und mit Anerkennung über ihren Lebenswandel aus.
Ingleichen erklärten die Pfarrer, daß die Presbyter ihren Pflidrtcn gerne
nachkämen. Es ergab fich ferner, daß auch zwifdien den Gelblichen
und der Gemeinde ein gutes Vernehmen ftattfinde. Der Lebenswandel
der Gemeinde wurde in Betracht der Vcrhältniffe der hiefigen Gegend
als befriedigend angefehen, obwohl Trunk- und Gcnußfudit in der
lebten Zeit zugenommen hatte. Das Presbyterium faßte aus Ver-
anlaffung der Vifiiation den Befdrluß, die durch die Vifitation ange¬
regten Fragen in einzelnen Sißungen befonders zu bearbeiten. Auch
die Bücher der Pfarrei wurden in Ordnung gefunden.“
Da die Scelenzahl der Gemeinde im Jahre 1893 auf mehr als 8000
geftiegen war, fo wurde die Zahl der Mitglieder der größeren Ge¬
meindevertretung auf 60 erhöht. In diefe Zahl wurden später die
12 Presbyter eingefchloffen.
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