11. GOTTESDIENSTLICHE ORDNUNG
UND KIRCHLICHE FEIERN
Im 18. Jahrhundert wurde nicht nur an Sonn- und Fefttagen. iondern auch
in der Woche öffentlicher Gottesdienft mit Predigt gehalten und zwar:
1. alle Mittwoch Predigt, wobei der Superintendent und der Pfarrer
abwcchfelten;
2. alle Freitag Predigt, die der Diakonus{fpäter Freiprediger genannt),hielt;
3. alle Samstag die Veiper, die der Pfarrer hielt;
4. dazu kamen noch einige Betftunden, die der Pfarrer und der Dia-
konus abwechfelnd hielten.
5. Wenn das hl. Abendmahl gehalten wurde, io war Samstags die
Vorbereitungspredigt, wobei der Superintendent und der Pfarrer
abwechfelten. Diefe wechfelten auch in der Vormitlagspredigt an
Sonn- und Behagen, während der Pfarrer und der Diakonus in
der Sonntag-Nachmittagsprcdigt fich ablöften. Der Diakonus war
auch verpfliditct, alle 14 Tage in St. Johann die Nadimittags-
predigt zu halten und an hohen Fefttagen den dortigen Pfarrer
zu unterftühen. Trauungen und Taufen in der gräflichen Familie
und bei den Beamten hielt der Superintendent, andere Taufen der
Pfarrer oder der Diakonus, dem die Predigt oblag. Trauungen
in der Stadt verrichtete der Pfarrer, der die Mittwochspredigt hatte,
in den Vorftädten der Diakonus. Krankenbcfuche follten „ohne
Unterfdricd der Kirchendiener und Pfarrkinder, wie es Gelegen¬
heit und Notdurft erforderte“, abgeftaltet werden. Die Land¬
pfarrer muhten abwechfelnd in den Wochen, in die kein Bettag
oder Feiertag fiel, die „Zirkularpredigt“ in Saarbrücken halten.
bürft Ludwig nahm an jedem Karfreitag in der Schlohkirche das
Abendmahl. Kommunion und Beitagspredigt wechfelten monatlich in
beiden Kirchen. An den erften Tagen der drei hohen Fefte wurden
in jeder Kirche zwei Predigten gehalten, an den zweiten Fefttagen war
nachmittags Kinderlehre. Im Jahre 1836 wurden die 2 wöchentlichen
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