Full text: Geschichte der evangel. Gemeinde Alt-Saarbrücken

11. GOTTESDIENSTLICHE ORDNUNG 
UND KIRCHLICHE FEIERN 
Im 18. Jahrhundert wurde nicht nur an Sonn- und Fefttagen. iondern auch 
in der Woche öffentlicher Gottesdienft mit Predigt gehalten und zwar: 
1. alle Mittwoch Predigt, wobei der Superintendent und der Pfarrer 
abwcchfelten; 
2. alle Freitag Predigt, die der Diakonus{fpäter Freiprediger genannt),hielt; 
3. alle Samstag die Veiper, die der Pfarrer hielt; 
4. dazu kamen noch einige Betftunden, die der Pfarrer und der Dia- 
konus abwechfelnd hielten. 
5. Wenn das hl. Abendmahl gehalten wurde, io war Samstags die 
Vorbereitungspredigt, wobei der Superintendent und der Pfarrer 
abwechfelten. Diefe wechfelten auch in der Vormitlagspredigt an 
Sonn- und Behagen, während der Pfarrer und der Diakonus in 
der Sonntag-Nachmittagsprcdigt fich ablöften. Der Diakonus war 
auch verpfliditct, alle 14 Tage in St. Johann die Nadimittags- 
predigt zu halten und an hohen Fefttagen den dortigen Pfarrer 
zu unterftühen. Trauungen und Taufen in der gräflichen Familie 
und bei den Beamten hielt der Superintendent, andere Taufen der 
Pfarrer oder der Diakonus, dem die Predigt oblag. Trauungen 
in der Stadt verrichtete der Pfarrer, der die Mittwochspredigt hatte, 
in den Vorftädten der Diakonus. Krankenbcfuche follten „ohne 
Unterfdricd der Kirchendiener und Pfarrkinder, wie es Gelegen¬ 
heit und Notdurft erforderte“, abgeftaltet werden. Die Land¬ 
pfarrer muhten abwechfelnd in den Wochen, in die kein Bettag 
oder Feiertag fiel, die „Zirkularpredigt“ in Saarbrücken halten. 
bürft Ludwig nahm an jedem Karfreitag in der Schlohkirche das 
Abendmahl. Kommunion und Beitagspredigt wechfelten monatlich in 
beiden Kirchen. An den erften Tagen der drei hohen Fefte wurden 
in jeder Kirche zwei Predigten gehalten, an den zweiten Fefttagen war 
nachmittags Kinderlehre. Im Jahre 1836 wurden die 2 wöchentlichen 
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