komme es, dal? öfters Kinder ohne Taufe und andere gläubige Ein¬
wohner ohne Empfang der Sakramente geftorben feien zur Gefahr für
ihr eigenes Seelenheil und zum Ärgernis für viele andere. Daher gab
Papft Johann XXII. auf Bitten des Grafen Johann dem Bifchof von
Met? den Befehl, den Rektor von St. Arnual durch Androhung von
Kirchenftrafen dazu anzuhalten, dah er in den beiden Kapellen Tauf¬
brunnen anlegen laffe und dort einen eigenen Priefter beftelle, der den
Einwohnern den Gottesdienft abhalten und die Sakramente fpenden
könne.
Seit dieier Zeit war Saarbrücken eine befondere Pfarrei, aber der
Pfarrer oder Kirchherr, den das Stift beftellte, behielt feinen Wohnfit?
in St. Arnual; denn das Stift weigerte fich, einen händigen Pfarrer
in Saarbrücken zu befteüen, weil kein Chorherr außerhalb des Stiftes
wohnen dürfe. Da die Süftsherren in der Erfüllung ihrer kirchlichen
Pflichten fehr fäumig waren, fo ftifteten einige Bürger von Saarbrücken
im Jahre 1412 eine Frühmeffe auf „unferer Frauen Altar“ in der
Kapelle zu Saarbrücken, damit wenigftens zwei bis drei Meffen in der
Woche gelcfen würden.
Zur Aufrechterhaltung dieier Stiftung bildeten die beteiligten Bürger
eine befondere Bruderfchaft, die zur Beförderung des ewigen Heils fich
zur Zahlung eines Brudergeldes und zu frommen Werken verpfichtete.
Der Mittelpunkt der frommen Vereinigung war ein Kirdrenaltar, den
die Genoffen an Fefttagen mit Kerzen verfallen und ausfdimückten. An
der Spitze ftand ein Brudermeifter, der das Kirdienvermögen zu verwalten
halte. Die Bruderfchaft in Saarbrücken führte nach der St. Nikolaus¬
kapelle den Namen St. Nikolausbruderfchaft.
im Jahre 1476 wurde an der Stelle der alten Kapelle in Saarbrücken,
die baufällig geworden war, eine neue, ftattliche Kirche, die nodi heute
flehende Schlohkirche erbaut. Der Kirchherr verfah nodi immer feinen
Dienft von St. Arnual aus, wo auch die Taufen gewöhnlich abgehalten
wurden. Erft im Jahre 1549 gaben der Dekan und das Kapitel nach
langem Sträuben zu, dah der Kirchherr von Saarbrücken auch in der
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