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die genannt, zur Einquartierung hierher. Mehrere Bataillons Linien¬
truppen und Volontairs wurden auf die Dörfer verlegt.
Bis jetzt haben sich unsere Gäste noch leidlich betragen, und
wenn sie Essen und Trinken, besonders aber einen warmen Ofen
haben um ihre erfrornen Gebeine wieder zu erwärmen, kann man
wohl mit ihnen zurecht kommen.
Daß gar keine Unordnungen vorfallen sollten, ist von einem
Raubcorps, wie die Légion de la Moselle ist, die aus zusammen¬
gelaufenem Volk, sowohl an Offiziers als Gemeinen und Deser¬
teurs besteht, die allesamt keine Subordination kennen, nicht wohl
zu erwarten; ob es sich in der Folge nicht noch verschlimmern
wird, muß die Zeit lehren. Jetzt da sie noch von dem Trierischen
Raub zehren, wovon sie uns zu unserer geringen Erbauung sehr
viel erzählen, schränken sie ihre Raubgierde auf den Speck und die
Schinken der Bauern und ihre Gänse, Enten und Hühner ein.
Aber wirklich müßten die Leute aus Hang zur Dieberei oder aus
Wollust stehlen, wenn sie solches hier thun wollten.
Der Fürst, welcher den Tag vor der Ankunft der Truppen,
um sich dem Getümmel zu entziehen, sein Lustschloß zu Neunkirchen
wieder bezogen hat, traf die Verfügung, daß nicht nur ein Theil
der kommandirenden Offiziers in seinem Schloß einquartiert wurde,
sondern er läßt auch diese gewöhnlich, und alle höheren Offiziers
öfters speisen und tränken, sogar die Commandeurs der auf den
Dörfern liegenden Detachements werden auf feine Kosten mit Wild-
pret und Fleisch versehen. Dafür aber sind auch Sauvegardes auf
seine Lusthäuser gelegt worden.
Nicht weniger thun die Einwohner der Städte. Die meisten
Offiziers und Soldaten essen und trinken mit ihren bemittelten
Wirthen und verkaufen ihr Fleisch und Brod und übrigen Lebens¬
mittel. Diejenigen, welche bei Armen wohnen, genießen wenigstens
Zugemüse und andere Kleinigkeiten umsonst. Dagegen haben wir
auch die Ehre für gute Patrioten gehalten und gerühmt zu werden.
Eine Ehre, wonach wir im Vertrauen gesagt gar nicht lüstern
sind, die wir aber dennoch nicht verbitten dürfen, und die wir,
wie der vernünftige Theil ahnet, einst theuer bezahlen werden.
Denn unser großmüthiges oder furchtsames Betragen gegen unsere