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Die Volksrepräsentanten bei den Rhein- und Mosel-Armeen.
Erwogen, daß die Inwohner zu Saarbrücken und St. Johann, der ihnen,
vermöge des Schlusses der Volksrepräsentanten bei der Mosel-Armee, vom
zwei und zwanzigsten Tage des ersten Monats des zweiten Jahrs der vereinten
und unzertheilbaren fränkischen Republik auferlegten Verbindlichkeit, die Summe
von einer Million, in Gold und Silber, gegen eine gleiche Summe in
Assignaten auszuwechseln, kein Genüge geleistet, und an den Schatz der
Republik nur eine Summe von achtmal hundert fünf und dreißig tausend
vierhundert ein und fünfzig Livres, vierzehn Sols, und ungefähr zwanzig
tausend Livres an Kupfergeld und Scheidcmüntze abgeliefert haben.
Daß mit obgedachter Ablieferung, besonders in dem Zeitpunkte, wo einige,
von dem Kricgsheere der Republik gegen ihre Feinde unternommene Feldzüge,
nicht den erwünschten Erfolg hatten, inne gehalten worden; zum unläugbaren
Beweise, daß die Inwohner bemeldter Stadt und Vorstadt sträfliche Hoffnungen
geheegt haben; um so mehr, da die wenigen Patrioten, die sich daselbst befin¬
den, bemerkt haben, daß viele Inwohner ihr Verlangen nicht länger bergen
konnten, die Stadt Saarbrücken in den Händen der Preußen zu sehen; daß
dieses sträfliche Betragen einen desto höhern Grad der Gewißheit erlange, da
der schleunige Rückzug, der den Feind vom Rachschwerde der fränkischen Sol¬
daten gerettet, über die Verräthereien, deren Wirkungen das Kriegsheer der
Republik schon längst empfunden, keinen Zweifel mehr übrig gelassen.
Erwogen einer Seits, daß die schleunige Abreise des Zahlers der Armee,
so wie der Mangel an Fuhrwerk ihm nicht gestatteten, eine beträchtliche
Menge Kupfers und Scheidemünze in das Innere der Republik führen zu
lassen: daß es anderer Seits unnöthig wäre, dergleichen gemünztes Geld in
ein Land einzuführen, wo die Kriegssteuern Gold und Silber in großer
Menge einbringen müssen.
Daß die Inwohner von Saarbrücken, von Rechtswegen diese Kupfer- und
Scheidemünze durch feines Metall hätten ersetzen sollen; um so mehr, da die
kleine Münze aller Orten, zum Gebrauche des Armen dienet, der allenthalben
der Republik zugethan ist, wenn nur der Reiche, der ihn öfters mit Entziehung
der Arbeit und der Nahrung drohet, denselben nicht irre führt.
Daß nur der reiche Inwohner zu Saarbrücken und St. Johann das Gold
und Silber besitzt; daß sogar einige, um sich den Kriegsstcuern zu entziehen,
ihre Kapitalien in auswärtigen Ländern angelegt haben.
Daß diese habsüchtigen Reichen die Auswechselung der zwanzig tausend
Livres Kupfer- und Scheidemünze, die sie bewerkstelligen sollten, nicht zur ge¬
hörigen Zeit bewirkt haben:
Hat folgendes beschlossen:
I ter Artikel.
Die Stadtobrigkeit zu Saarbrücken und St. Johann soll auf das schleu¬
nigste die Summe von zwanzig tausend Livres an Gold und Silber, gegen