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Zu verfertigen. Ich lege Ihnen ein Exemplar hierbei (Beilage 3),
welches ich mit einigen Anmerkungen begleiten will.
Ihnen ist ans meinen vorigen Briefen bekannt, daß die ge-
sammten Unterthanen des Fürsten von Saarbrücken mit Ausschluß
des Oberamts Harskirchen in der Grafschaft Saarwerden ihrem
Landesherren getreu und deutsche Bürger geblieben sind, so wenig
es die Republikaner an Versprechungen und Drohungen fehlen
ließen um sie zur Untreue Zu vermögen. Daß nicht einige un¬
ruhige Köpfe, Leute von zerrütteten Vermögens-Umständen, den
Franzosen hätten anhängen sollen, war nicht zu erwarten, und
der Fall existirte wirklich, unter andern auch in Bübingen, welches
an Lothringen zunächst grenzet. Da aber die Deutschgesinnten
bei weitem das Uebergewicht hatten, die Franzosen keine einzelnen
Gemeindsglieder, selbst keine Theile von Gemeinden renniren woll¬
ten, sondern eine gänzliche Uebereinstimmung verlangten, so mußten
die sogenannten Patrioten bei dem besten Willen für das Gegen¬
theil dennoch Nassauische Unterthanen bleiben.
Nun darf ich Ihnen als Mann vom Handwerk nicht erst be¬
merken, daß bei Handlungen Nassauischer Unterthanen gegen Nas-
sanische Unterthanen kein Verbrechen gegen die französische Repu¬
blik denkbar war und daß also das ganze Urtheil ans keinen
wahren Grundsatz gestützet ist.
Aber außer diesem sind auch die in solchem bemerkten An¬
schuldigungen völlig falsch.
Der Meyer Jakob Lohmüller soll den Preußen, bei ihrer
Ankunft den 20sten Sept. die Liste der Bübinger Patrioten
überreicht haben.
Die Preußen oder vielmehr die Sachsen sind erst den
29sten Sept. in Bübingen angekommen, also 9 Tage später.
Lohmüller wohnte und war Meyer in Güdingen, nicht in Bü¬
bingen, welches unter dem Gerichtsmann Valentin Müller
stand. Wie sollte er also dazu gekommen sein eine Liste von
den Patrioten eines andern Dorfs einzugeben, und wie konnte
es am 20sten September geschehen sein?
Daß er sie angegeben habe um allein alle Frohndienste zu
versehen.