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Beilage A (zu S. 99.)
Proklamation vom Hauptquartier zu Saarbrücken,
den 26. August vom 2ten Jahr der ein und unzertheilbaren
fränkischen Republik.
Gleichheit, Freiheit.
Der Divisions-General Schaumburg, provisorischer Commandant der
Moselarmee, dem Magistrat von Saarbrücken.
Nach mehreren Berichten bin ich überzeugt worden, daß einige Einwohner
der Stadt und der Dörfer, welche die Armeen der Republik besetzt halten, mit
dem Feinde einverstanden sind. Es wird Euch also hiermit bekannt gemacht,
daß wofern ich einem Einwohner, es mag übrigens sein, wer er wolle, be¬
weisen kann, daß er zum Verräther der fränkischen Republik entweder durch
Correspondcnzen oder abgesandte Emißarien geworden ist, ich ihn sogleich werde
aufheben und als Spion mit dem Tode bestrafen lassen. Ich trage Euch zu¬
gleich auf, in allen Dörfern, wo der Feind nicht liegt, den Einwohnern bekannt
machen zu lassen, daß ich ihnen hiermit befehle, unsere Vorposten von allen
Durchzügen und Märschen, die der Feind etwa in ihrer Gegend machen würde,
zu benachrichtigen und ein Gleiches mit allen sonstigen Nachrichten, die ihnen
zu Ohren kommen werden, zu thun. Denjenigen Dorfschaften, die, vom Feinde
heimgesucht, diesen Befehl nicht genau befolgen werden, wird hiermit bekannt
gemacht, daß man ihr Dorf an den 4 Ecken anstecken und in Asche ver¬
wandeln wird.
Der Divisionsgcneral,
provisorischer Commandant der Moselarmee.
Balthasar Schaumburg.