wertvolle und auch zuverlässige Quelle ist sodann das
im Jahre 1929 veröffentlichte 20 große Textbände um¬
fassende Werk von Wilsons Rechtsberater David
Hunter Miller „My Diary at the Conference of
Paris, with Documents“. Sein Inhalt ist in den bisher
erschienenen deutschen Abhandlungen über die Ent¬
stehungsgeschichte des Saarstatuts nicht verwertet. Denn
sie sind meist schon vor dem Erscheinungsjahr des
Miller’schen Werkes veröffentlicht,-') und den späteren
Bearbeitern war dieses wohl nicht zugänglich, da es in
Deutschland nur in einem einzigen Exemplar vorliegt.2 3)
Die Wünsche Frankreichs nach Einverleibung des
Saargebietes sind nicht erst infolge der Niederlage
Deutschlands im Weltkrieg entstanden. Inwieweit sie
schon in der Vorkriegszeit ernstlich verfolgt worden
sind, ist ungewiß. Doch sind sie bereits in einem wäh¬
rend des Weltkrieges zwischen Rußland und Frankreich
geschlossenen Geheimabkommen vom Februar 1917
niedergelegt, in den während des Krieges veröffent¬
lichten Kriegszielerklärungen Frankreichs sind sie aber
nicht enthalten.
Zum erstenmal trat die französische Regierung hu
Januar 1919 mit ihren Ansprüchen auf das Saargebiet
offen hervor. Damals übermittelte sie ihren Verbünde¬
ten ein von Tardieu verfaßtes umfangreiches Memoran¬
dum, worin sie ihre Forderungen im einzelnen darlegte
und zu begründen versuchte. Sie stellte ihre Ansprüche
unter zwei Gesichtspunkten dar: „Restitution“ (Wieder¬
erstattung) und „Reparation“ (Wiedergutmachung).
Als Restitution verlangte sie die Wiederher¬
stellung der Grenze des ersten Pariser
Friedens von 1814. Damals waren trotz der Be¬
siegung Napoleons 1. bedeutsame Teile der Pfalz und
2) Es sei insbesondere auf die temperamentvoll geschriebene
Broschüre von E. W. Fischer „Die Verhandlungen über die
Saarfrage auf der Pariser Friedenskonferenz“ (Berlin 1924)
verwiesen, aus der das eingangs genannte Zitat entnommen ist.
Wichtiges Urkundenmaterial enthält das Weißbuch der
deutschen Regierung „Das Saargebiet unter der Herrschaft des
Waffenstillstandsabkommens und des Vertrags von Versailles.“
(Berlin 1921.)
3) Das Werk ist als Privatdruck des Verfassers in nur 40
Exemplaren veröffentlicht. Das einzige Exemplar in deutschem
Besitz ist ein Geschenk des Verfassers an die Universität Berlin.
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