Die Grenzen des Gebietes sind ausgesprochenermaßen derart
bestimmt worden, daß sie so wenig wie möglich die bestehenden
Verwaltungseinheiten und die täglichen Gewohnheiten dieser
Bevölkerung gemischten Charakters berühren. Man hat Sorge
getragen, das ganze System der Verwaltung in Beziehung auf
Zivil- und Strafgesetzgebung und auf das Steuerwesen ausdrück¬
lich aufrechtzuerhalten. Die Einwohner behalten ihre örtlichen
Vertretungen, ihre religiösen Freiheiten, ihre Schulen und den
Gebrauch ihrer Sprache. Alle bestehenden Bürg¬
schaften zum Schutze der Arbeiter werden
aufrechterhalten, und die neuen Gesetze werden den
vom Völkerbunde angenommenen Grundsätzen entsprechen.
Allerdings soll die Regierungskommission, der die oberste
Gewalt zusteht, nicht unmittelbar einer parlamentarischen
Versammlung verantwortlich sein, immerhin aber ist diese
Kommission nicht der französischen Regierung, sondern dem
Völkerbunde verantwortlich, was genügende
Bürgschaften gegen jeden Mißbrauch der ihr
anvertrauten Macht bietet; außerdem wird die Kom¬
mission gehalten sein, die Ansicht der gewählten Vertreter des
Gebiets zu hören, bevor sie zu irgendeiner Gesetzesänderung
oder zur Erhebung einer neuen Steuer schreitet. Der Steuer¬
ertrag soll insgesamt dem örtlichen Bedarf dienen, und zum
ersten Male seit der Annexion dieses Gebietes durch Preußen
und Bayern, die eine gewaltsame gewesen ist, werden die Ein¬
wohner eine Regierung an Ort und Stelle haben, die keine
andere Aufgabe und keine anderen Interessen haben wird als
die Sorge für das Wohlbefinden dieser Bevölkerung. Die alli¬
ierten und assoziierten Regierungen haben volles Vertrauen,
daß die Einwohner des Gebietes keinen Grund haben werden,
die neue Verwaltung als eine ihnen fernerstehende zu betrach¬
ten, als es die von Berlin und München war.
Die deutsche Note berücksichtigt an keiner Stelle die Tat¬
sache, daß die ganze vorgesehene Regelung nur eine zeitweilige
ist und daß die Einwohner nach Ablauf von 15 Jahren in voller
Freiheit das Recht haben werden, zu wählen, unter welcher
Souveränität sie zu leben wünschen.
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