führung fremder Arbeiter darf unbegrenzt erfolgen, wodurch
die Interessen der deutschen Arbeiter gefährdet werden. Der
Erwerb einer fremden Nationalität wird erleichtert. Dies alles
eröffnet zusammen mit unbestimmten Vorschriften über Zoll¬
verhältnisse, Münzwesen, Verwaltung, Eisenbahnwesen und
dergleichen alle Möglichkeiten, um die Verbindung des Saar¬
gebietes mit dem übrigen Reich vollends aufzuheben. D i e
während des Waffenstillstandes gemachten
Erfahrungen haben gezeigt, was die Bevölke¬
rung des Saargebietes künftig durchzu¬
machen haben wird. Vom Tage ihres Erscheinens an
haben die französischen Okkupationsbehörden kein Mittel un¬
versucht gelassen, um sie für die Angliederung an Frankreich
reif zu machen. Es wird versucht, die durch die Hungerblockade
und durch die Anstrengungen des Krieges geschwächte Be¬
völkerung mit allen Mitteln so weit zu bringen, daß sie schon
jetzt die französische Staatsangehörigkeit erwirbt. Viele, die
nicht nur im Herzen zum alten Vaterlande halten, sondern sich
zu ihm bekennen, werden ausgewiesen.
Alles dies wird gefordert „en compensation de la destruc¬
tion des mines de charbon dans le Nord de la France, et à valoir
sur le montant de la réparation des dommages de guerres dûs
par PAllemagne“. Glauben die alliierten und assoziierten Re¬
gierungen, daß die deutsche Regierung einem solchen Vor¬
schläge zustimmen kann? Die Entschädigungsfrage für die nord-
französischen Gruben kann auf anderer als auf wirtschaftlicher
Basis nicht gelöst werden.
Der Versuch, zu rein materiellen Zwecken durch vorläufige
Unterstellung unter den Völkerbund ein national nicht strittiges
Gebiet vom Vaterlande loszureißen, zieht die Idee des Völker¬
bundes herab.
Die Bestimmungen über das Saargebiet haben nach der Note
vom 24. Mai den Zweck einer exemplarischen Wiedergut¬
machung. Die deutsche Regierung lehnt es ab, irgendeine
Wiedergutmachung als Strafe zu leisten. Sie muß es noch viel¬
mehr ablehnen, die der Gesamtheit zugedachte Strafe in Gestalt
nationaler Leiden auf einzelne Bevölkerungsteile abzuwälzen.
Würde so das Saargebiet an Frankreich gebracht, so beginge
man damit das gleiche Unrecht, dessen Wiedergutmachung man
von Deutschland in bezug auf Elsaß-Lothringen verlangt: man
trennte die Bevölkerung eines Teilgebiets von ihrem Vaterlande
trotz des feierlichen Protestes ihrer Vertreter. Wer Frankreich
und Deutschland eine solche Lösung empfiehlt, trägt einen
neuen Konfliktstoff in die Beziehungen zwischen dem deutschen
und französischen Volk.
Der in der letzten Note vom 24. Mai gemachte Vorschlag,
von einem Zwange zur Goldzahlung für den Fall des Rück¬
kaufs der Kohlengruben abzusehen, trifft nicht den Kern des
Problems. Die deutsche Regierung, die nunmehr die Gesamtheit
ihrer sehr weitgehenden Vorschläge zur Wiedergutmachung
überreicht hat, gibt daher den alliierten und assoziierten Re¬
gierungen zur ernstesten Erwägung anheim, die vorgeschlagene
Lösung der Saarfrage nochmals einer eingehenden Unter¬
suchung zu unterziehen . .
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