Full text: Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts

II. Dokumenten-Anhang 
1. Der Entwurf zum Saarstatut 
vom 9./10. April 1919.*) 
A. Um Frankreich eine Entschädigung für die zerstörten 
Kohlengruben in Nordfrankreich zu bieten und als Teilzahlung 
für die Reparation, die Deutschland Frankreich schuldet, wird 
das volle Eigentum und das ausschließliche Ausbeutungsrecht 
der Saarkohlengruben an Frankreich abgetreten. 
B. Um die Rechte und die Wohlfahrt der Bevölkerung zu 
sichern und Frankreich die nötige Freiheit in der Ausbeute der 
Gruben zu gewährleisten, stimmt Deutschland den Artikeln zu. 
die in Anhang I und II aufgestellt sind. 
C. Um zu gegebener Zeit endgültig die Regierung des Saar* 
gebietes in Übereinstimmung („in accordance“) mit den Wün¬ 
schen der Bevölkerung zu regeln, stimmen Frankreich und 
Deutschland den Artikeln in Anlage III zu. 
Anlage I. 
Ist gleichlautend den Artikeln über die Wirtschaft und Verwal¬ 
tung, die bereits mitgeteilt wurden. Sie werden insoweit ge¬ 
ändert, als es nötig wird, wenn Anlage II genehmigt wird. 
Anlage II. 
1. Deutschland verzichtet, unter Wahrung seiner Souveränität, 
zugunsten der alliierten und assoziierten Mächte als Treuhändern 
des Völkerbundes auf alle seine Verwaltungsrechte über das 
in Artikel I umschriebene Gebiet. 
2. Der Völkerbund ernennt eine Kommission zur Verwaltung 
des Gebietes. 
3. Die Kommission besteht aus 5 Mitgliedern, die vom Völker¬ 
bundsrat gewählt werden. Eins von ihnen soll Franzose, eins 
Deutscher sein, und zwar soll letzterer Bewohner des Saar¬ 
gebiets sein. Die andern werden aus drei Ländern entnommen 
außer Frankreich und Deutschland. Die Mitglieder der Re¬ 
gierungskommission werden auf ein Jahr ernannt; sie können 
vom Völkerbundsrat abberufen und ersetzt werden. 
4. Der Präsident der Regierungskommission wird aus deren 
Mitgliedern vom Völkerbund auf ein Jahr ernannt; er kann 
wiederernannt werden; er hat die Exekutivgewalt in der Re¬ 
gierungskommission. 
5. Die Kommission soll alle jene Verwaltungs- und Polizei¬ 
rechte besitzen, die bis dahin Deutschland, Preußen oder Bayern 
zustanden, einschließlich des Rechtes, alle Beamten zu ernennen 
und zu entlassen. Auch soll sie das Recht haben, solche Ver¬ 
*) Private Übersetzung des bei Miller Band VIII Seite 167/70 in englischer 
Sprache abgedruckten Dokumentes Nr. 741. 
Die endgültige Fassung des Vertrages ist abgedruckt in der im gleichen Ver¬ 
tage erschienenen Schrift von Groten .Die Volksabstimmung im Ssargebiet 1935“. 
19
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.