Full text: Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts

nicht pünktlich19) in Gold zahlen sollte. 
Diese Vorschrift hatten die französischen Unterhändler 
an unauffälliger Stelle zweifellos mit Vorbedacht in den 
Vertrag eingefügt, um auf diese Weise eine Annexion 
durch Frankreich zu ermöglichen und damit Sinn und 
Zweck des ganzen Zwischenregimes im Saargebiet 
illusorisch zu machen. Dank der Aufmerksamkeit der 
deutschen Friedensdelegation wurde dies aber vereitelt. 
Angesichts der Hartnäckigkeit, mit der Wilson sich 
anfänglich den Wünschen Frankreichs widersetzte, ist 
sein späteres recht weitgehendes Nachgeben in höch¬ 
stem Maße verwunderlich, ln etwa dürfte sein Verhalten 
damit zu erklären sein, daß er das Vertrauen seines 
Volkes schwinden fühlte. Denn am 9. April erhielt er 
ein Telegramm, demzufolge die Abrufung des Kreuzers 
„George Washington“ in Amerika Mißfallen erregt 
hatte und als Ausdruck der Launenhaftigkeit und Un¬ 
geduld aufgefaßt wurde. Weiterhin dürfte das Ent¬ 
gegenkommen Frankreichs in den Völkerbundsfragen, 
das fast gleichzeitig mit der Bereinigung der Saar¬ 
probleme erfolgte, mitbestimmend gewesen sein, ln 
den Sitzungen vom 10. und 11. April setzte nämlich 
Wilson durch, daß die Völkerbundssatzung im wesent¬ 
lichen nach seinen Wünschen beschlossen und zum 
integrierenden Bestandteil der Friedensverträge wurde. 
Die argen Mängel dieser Verträge glaub¬ 
te er mit Hilfe des Völkerbundes beheben zu 
können. All sein Vertrauen in die Zukunft beruhte 
auf diesem Bund. Von ihm erwartete er eine dauerhafte 
Befriedung der Welt. Aber wie kläglich sind seine 
Hoffnungen gescheitert! Statt eines Hortes der Gerech¬ 
tigkeit, erwies sich der Völkerbund als willfähriges 
Beherrschungsinstrument übermütiger Sieger. In tiefer 
Erbitterung, an Leib und Seele gebrochen, zog sich sein 
geistiger Vater aus dem politischen Leben zurück. Z u 
spät erkannte er das schmähliche Ränke¬ 
spiel, das man mit ihm getrieben. 
19) d. h. sechs Monate nach der Entscheidung der Sach¬ 
verständigen; gemäß dem endgültigen Vertragstext treten be¬ 
sondere Folgen — aber ganz anderer Art, als anfänglich vor¬ 
gesehen war — erst ein, wenn Deutschland ein Jahr nach dem 
von den Sachverständigen bestimmten Termin den Kaufpreis 
nicht gezahlt hat. 
2 Entstehuugs|fei>chichte des Saarstatut: 
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