und 3 von Headlam Morley hinzugefügt. Die letzte
Durchsicht und die endgültige Feststellung des Deutsch¬
land vorzulegenden Wortlauts der Saarvorschriften er¬
folgte am 4. Mai 1919.
Wenige Tage später wurde der Vertragsentwurf der
deutschen Friedensdelegation überreicht. Bereits mit der
Note vom 13. Mai 1919 erhob die deutsche Delegation
schärfsten Protest gegen die ungerechten und mit den
getroffenen Abmachungen unvereinbaren Vertragsbe¬
stimmungen. Sie erklärte sich bereit, Frankreich für die
Zerstörung der nordfranzösischen Gruben durch Kohlen¬
lieferungen ausgiebig zu entschädigen, lehnte es aber
ab, „deutsche Gebiete und ihre Bevölkerung zur Siche¬
rung finanzieller und wirtschaftlicher Forderungen der
Gegner zu verschachern, als ob sie bloße Sachen oder
Steine in einem Spiel wären.“ Doch waren all diese
Versuche, eine gerechte Lösung herbeizuführen, in An¬
betracht der Hartnäckigkeit der französischen Unter¬
händler und angesichts der militärischen Ohnmacht
Deutschlands von vorneherein zur Aussichtslosigkeit
verurteilt. Immerhin gelang es aber der deutschen
Delegation, zwei recht bedeutsame Änderungen durch¬
zusetzen. Einmal wurde bestimmt, daß die Regie¬
rungskommission ihren Sitz im Saarge-
biet zu nehmen habe, sodann wurde eine geradezu
unerhörte Vorschrift beseitigt, derzufolge das Saar¬
gebiet ungeachtet einer für Deutschland
günstigen Abstimmung an Frankreich
fallen sollte,18) wenn Deutschland den für
die Gruben angesetzten Rückkaufspreis
faßte sich kurz, und indem er nichts von der Untersuchung
wußte, antwortete er: ,0 ja, viele, mehrere Hundert!4 Bald
darauf wurde der Bezirk dem neuen Gebiet zugeteilt!“
18) Ursprünglich hieß es hier: „the territory . . . shall
thereafter be occupied and administred by France as an inte¬
gral portion of French territory.44 Diese Fassung wurde vor
der Übergabe des Vertrages an die deutsche Delegation noch
wie folgt abgeändert: „the said territory will be finally acqui¬
red by France44. (Vergl. Miller Band VIII, Seite 341 ff, XIX
Seite 63.)
Diese Verschärfung der Vertragsfassung läßt zweifelsfrei
erkennen, daß die Bestimmung auf raffinierter Überlegung
beruhte und nicht aus harmlosen Gedankengängen hervorging,
wie man hernach der deutschen Delegation gegenüber be¬
hauptete.
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