Full text: Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts

und 3 von Headlam Morley hinzugefügt. Die letzte 
Durchsicht und die endgültige Feststellung des Deutsch¬ 
land vorzulegenden Wortlauts der Saarvorschriften er¬ 
folgte am 4. Mai 1919. 
Wenige Tage später wurde der Vertragsentwurf der 
deutschen Friedensdelegation überreicht. Bereits mit der 
Note vom 13. Mai 1919 erhob die deutsche Delegation 
schärfsten Protest gegen die ungerechten und mit den 
getroffenen Abmachungen unvereinbaren Vertragsbe¬ 
stimmungen. Sie erklärte sich bereit, Frankreich für die 
Zerstörung der nordfranzösischen Gruben durch Kohlen¬ 
lieferungen ausgiebig zu entschädigen, lehnte es aber 
ab, „deutsche Gebiete und ihre Bevölkerung zur Siche¬ 
rung finanzieller und wirtschaftlicher Forderungen der 
Gegner zu verschachern, als ob sie bloße Sachen oder 
Steine in einem Spiel wären.“ Doch waren all diese 
Versuche, eine gerechte Lösung herbeizuführen, in An¬ 
betracht der Hartnäckigkeit der französischen Unter¬ 
händler und angesichts der militärischen Ohnmacht 
Deutschlands von vorneherein zur Aussichtslosigkeit 
verurteilt. Immerhin gelang es aber der deutschen 
Delegation, zwei recht bedeutsame Änderungen durch¬ 
zusetzen. Einmal wurde bestimmt, daß die Regie¬ 
rungskommission ihren Sitz im Saarge- 
biet zu nehmen habe, sodann wurde eine geradezu 
unerhörte Vorschrift beseitigt, derzufolge das Saar¬ 
gebiet ungeachtet einer für Deutschland 
günstigen Abstimmung an Frankreich 
fallen sollte,18) wenn Deutschland den für 
die Gruben angesetzten Rückkaufspreis 
faßte sich kurz, und indem er nichts von der Untersuchung 
wußte, antwortete er: ,0 ja, viele, mehrere Hundert!4 Bald 
darauf wurde der Bezirk dem neuen Gebiet zugeteilt!“ 
18) Ursprünglich hieß es hier: „the territory . . . shall 
thereafter be occupied and administred by France as an inte¬ 
gral portion of French territory.44 Diese Fassung wurde vor 
der Übergabe des Vertrages an die deutsche Delegation noch 
wie folgt abgeändert: „the said territory will be finally acqui¬ 
red by France44. (Vergl. Miller Band VIII, Seite 341 ff, XIX 
Seite 63.) 
Diese Verschärfung der Vertragsfassung läßt zweifelsfrei 
erkennen, daß die Bestimmung auf raffinierter Überlegung 
beruhte und nicht aus harmlosen Gedankengängen hervorging, 
wie man hernach der deutschen Delegation gegenüber be¬ 
hauptete. 
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