8. Abschluß.
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Wir kommen auf alle diese Dinge, auf das also, was
allgemein Wissens-erwerb heißen darf, zurück und bemerken
an dieser Stelle nur noch, daß der Begriff der Erledigung
für das System der Wissenschaften eine große Bedeutung
besitzt: Wenn ich z. B. Mechanik treibe, so gilt mir an den
mechanischen Begriffen alles Geometrische als erledigt — „ich
kenne das“; und die Soziologie, wenn sie vom Menschen redet,
sieht alles Biologische an ihm als ein für allemal erledigt an.
Der Erledigungston nämlich kann nicht nur, im Sinne
der „Bekanntheitsqualität“ Höffdings, einem anschaulichen
oder unanschaulichen Gegenstände rein als solchem anhängen
und bedeuten, daß ich ihn seinen essentia nach schon kenne,
sondern es kann auch einem gehabten Gegenstände A der
Ton anhängen, daß irgend ein anderer Gegenstand B, welcher
zu A in irgend einer Beziehung steht, für mich erledigt ist.
Diese Einsicht ist von ganz außerordentlich er
Bedeutung für die erschöpfende Erfassung dessen,
was heivußt haben uns bedeutet.
8. Abschluß.
Logik also ist im Rahmen des vorläufigen oder Ur-„So¬
lipsismus“ und ist ferner ohne den Begriff der Ich-Tätigkeit
als bewußter Tätigkeit zu betreiben. Ich habe bewußt
das Logische — das genügt.
Kant1) hat einmal den Grundsatz aufgestellt, es müsfee
das „Ich denke“ alle meine Vorstellungen begleiten können. Das
Wort „Können“ ist hier wichtig. Denn es soll nicht mit unserem
Satze, daß für die Logik die Grundlage des Ich habe bewußt
hinreichend, aber auch notwendig ist, gesagt sein, daß ich
nun z. B. Geometrie nicht treiben könnte ohne ausdrückliche
Beifügung des „Ich habe bewußt“ zu jeder mir bei geome¬
l) Kritik d. r. V., 2. Aufl., § 16.
Drieseb, Wissen and Denken.
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