3. Anschauliches und Unanscbauliches.
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sich unserer Lehre vom bewußten Haben, als einziger Ur-
beziehung zwischen Ich und Etwas ohne weiteres fügt. Wir
rechtfertigen nun unsere Lehre dadurch, daß wir der Reihe nach
die Bedenken zerstreuen, welche mau gegen sie haben könnte.
Ein erstes Bedenken mag es erwecken, daß wir als un¬
zerlegbare Ordnungsbedeutungen dieses, solches, bezogen, ver¬
schieden, Zahl, grün, cis, Lust usw. so ganz ohne weiteres
neben einander aufzählen, Das eine Mal, so wird man viel
leicht sagen, handle es sich doch um Unanschauliches, das
andere Mal um Anschauliches, Sinnliches; das Unanschau-
liche aber sei „getan“, das Anschauliche „erlitten“. Im
Haben, im reinen Ordnungswissen fällt das zusammen, so
antworten wir. Das reine Ich habe bewußt kennt in seinem
Ausgang nicht „Anschauliches“ und „Unanschauliches“ und
erst recht kennt es nicht „Sinnliches“ oder gar Sinnesorgane;
es kennt auch kein „Tun“ und kein „Leiden“. Es kennt nur
Ordnungsletztbestandteile, nur unzerlegbares endgültig Ordnen¬
des, und dazu gehört bezogen als Bedeutung „unanschaulicher“
Art und grün als „anschauliche“ Bedeutung gleichermaßen.
Daß es zwei oder1) drei große Gruppen von Ordnungsletzt¬
bedeutungen gibt, müssen wir immerhin zulassen und ebenso,
daß innerhalb der einen, der sogenannten „anschaulichen“, der
Gruppe der reinen Solchheiten, wie ich zu sagen vorziehe* *),
Sondergruppen, nämlich die Farben, Tone, Gerüche, usw. be¬
stehen; das geht aber diese Untersuchung nichts an.
Mämlich dann, wenn man Lust und Unlmt als ©ine Gruppe für
sich nimmt. Daß auch Lust und Unlust gehabt und nicht etwa „Zu¬
stände des Ich“ sind, kann für den nicht zweifelhaft sein, der des Ich
in seiner völligen Schlichtheit sich bewußt ist. Zugegeben mag werden,
daß Lust und Unlust stets als ausdrücklich ichgehabte gehabt werden,
daß sie nie ohne ihr ausdrückliches Ichgehabtsein da sind. Gehabt
Sind sie darum doch. Hat doch das Ich sich selbst!
*) Die reinen Solchheiten, sowie Lust und Unlust, sind dadurch
von fast allem „unanschaulichen“ bewußt Gehabtem unterschieden,
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