18 II. Der Begriff Ordnung. Die allgemeine Logik.
Gegenstände, die in gewissen Beziehungen der Ordnung über¬
haupt stehen, kann Ich fassen und fasse ich1).
Zunächst nun handle ich von unmittelbaren Gegen¬
ständen überhaupt, den Unterschied von bloß Vorgestelltem,
Naturwirklichera, Seelenwirklichem kenne ich noch nicht.
Und so ersteht denn, als Ersatz für unmögliches Bessere, der
erste Teil der Logik, die allgemeine Ordnungslehre in
der lorra, in der sie als Wissenschaft vorliegt.
3. Anschauliches und ünanschauliches.
Die allgemeine Ordnungslehre stellt also fest, was alles
Sonder-Ordnungszeichen, d. h, Ordnung bedingende un¬
zerlegbare Bedeutungen im Bereiche der unmittelbaren
Gegenstände sind; und sie findet da als Ordnungszeichen die
Bedeutungen dieses, nicht dieses, solches, bezogen, verschieden,
Zahl, neben, die Grade, die Parallele, grün, sauer, cis, Lust
und viele andere; gerade auch die Bedeutungen dieses und
solches stellt sie ausdrücklich, und zwar als allererstes, in
ihrer Ordnungsbedeutung fest.
Das alles geht die allgemeine Ordnungslehre, als ersten
Hauptteil der Philosophie an; uns kommt es hier aber nur
darauf an zu betonen, daß der hier bestehende Sachverhalt
*) Diese Betrachtungen behandelten einen Sachverhalt, der in
allen mir bekannten Einleitungen zur Logik fehlt. Überall wird voraus¬
gesetzt oder wenigstens ohne Prüfung hingenommen, daß es viele
für sich bestehende (logische) Gegenstände, von deren jedem das Aist A
gilt, geben müsse. Es ist aber doch offenbar nicht einzusehen, daß
da« so zu sein „braucht“; von vornherein wissen wir nicht, daß
hic et nunc und essentia zweierlei sind. Aber sogar der so tief schürfende
Husserl setzt das als gleichsam selbstverständlich voraus (Ideen
S. 8 ff., vgl. auch meine Wirklichkeitslehre S. 236 Anm), Daß „Tatsachen-
wiasenschaften“ und „Wesenswissenschaften“ zweierlei sind, ist doch
offenbar ein — Mangel! Es „sollte“ nur die eine Wesenswissenschaft
geben. Auch daß wir der „regionalen Kategorien“ benötigen, ist —
Mangel! Und das muß im Anfänge der Philosophie ausdrücklich ge¬
sagt werden.