1. Der Ursachverhalt {zu S. 8).
Zum Ausgang aller Philosophie muß nicht nur eine „un-
bezweifelbare“, sondern auch eine tragfähige Einsicht ge¬
nommen werden. Eine solche eben ist unser Ursachverhalt,
und zwar deshalb, weil sein Etwas als geordnet geschaut
wird. Bloß „unbezweifelbar“ ist auch der Satz 2 —3 = 5
oder irgend einer der logischen Ursätze (A ist A usw.),
2, Allgemeine Ordnungslehre und Zeit (zu S. 14).
Nur die unmittelbaren Gegenstände in ihrem Wesen
stehen zur Untersuchung, nicht die zeitliche Abfolge ihres
Erlebtseins in irgend einem Sinne, mag auch, populär ge¬
sprochen, alles, was „jetzt“ erlebt ist und „je erlebt gewesen
ist“, das Feld für die Untersuchung abgeben, so daß also
praktisch, „Erinnerung“ die gesamte Untersuchung durch¬
tränkt.
3. „Urteilen“ und Urteil (zu S. 16).
Mit dem Begriff', dem A, schaue ich zugleich das „Ur-
urteil“, nämlich, daß „A ist“ (d. h. als Gegenstand ist).
Wer will, mag dieses zweite Erfassen urteilen nennen,
wobei aber ganz und gar nicht an bewußtes Tun gedacht
werden darf. Haben „A ist (Gegenstand)“ — das ist alles.
Man vermeidet daher viel besser das Wort „urtei~lenu
hier; es ist überflüssig und verwirrend. Allenfalls mag man
sich entschließen, dann das haben insonderheit als „urteilen“
zu bezeichnen, wenn das Gehabte ausdrücklich den Ton