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XI. Schluß.
um den Begriff einer „Allgemeingültigkeit“ von Anfang an
in absolutem Sinne sicherzustellen, und es gelingt doch nicht;
„Evidenz“ bleibt trotz allem das einzige Kriterium aller
Wissenssicherheit, und es bleibt dabei, daß ich, wenn ich
Allgemeingültigkeit will, meinen Evidenzaussagen sozusagen
glauben muß, es oleibt bei der Ich-Evidenz als dem Maß
aller Dinge. Und auch vom Tun darf ich nur insofern reden,
als Ich an das Tun meiner Seele, als an eine Quelle des
Guten, glaube.
Alle Bemühungen, mehr zu erreichen, sind von jeher
gescheitert und müssen scheitern. Und Gewaltakte — (So¬
krates und Platon übten hier die ersten Gewaltakte mit
ihrer Verabsolutierung der „Begriffe“) — nützen nichts, nicht
einmal mit Rückwirkung auf das Subjekt, welches sie begeht.
Philosophische Knoten dürfen eben nicht zerhauen werden;
sie müssen gelöst werden oder, so schwer es auch zu tragen
ist, Knoten bleiben. Ein gutes intellektuelles Gewissen aber
ist der hohe Lohn aller intellektuellen Reinlichkeit.
„Man arbeitet mit Voraussetzungen, z. B. daß Erkenntnis möglich
ist“. S. 33 (Nr. 66) „Daß es gleiche Dinge, gleiche Fälle gibt, ist
Grundfiktion schon beim Urteil, dann beim .Schließen“. XI
S. 159 (Nr. 1) „Daß wir die Wahrheit nicht haben ist das Neu© an
der modernen Philosophie.