4. Psychologie,
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werden, gleichsam als erkläre es das, durch das es erst als
Erklärendes überhaupt logisch da ist — nämlich das Ich
weiß. Und sogar schon das in der Zeit stehende mein Selbst,
(das „erweiterte Ich“), ist Erklärungsbegriff, den Ich habe.
4. Psychologie.
Im Rahmen der Seelenlehre oder Psychologie will Ich
nun freilich die Gesamtheit der kommenden und gehenden
Inhalte, welche mein Selbst bewußt gehabt hat, „in Ordnung“
bringen oder vielmehr fassen, und da sind mir Ordnungs¬
begriffe, wie ich sie nur immer brauche, erlaubt. Nur, daß
Ich das alles in seiner Ordnungsbedeutung habe, darf ich nie
vergessen; ja, nicht darf ich vergessen, daß schon mein Selbst
als der gehabt Habende ein von Ich gehabter Ordnungsbegriff
ist. Erst recht ist das natürlich meine werdende, tuende^
denkende, wollende Seele mit allen ihren Vermögen leidender
oder tuender, allgemeiner oder besonderer Art.
Hier ist alles erlaubt, was ordnungshaft nötig ist1) —
nur ein angebliches „Erklären“ des uranfänglichen Ich habe
oder Ich weiß ist nicht erlaubt. Denn Psychologie soll ja
doch, zunächst wenigstens, nur ein Teil der „methodisch-
solipsistisch“ betriebenen Ordnungslehre sein. Sehr wohl darf
ich nun im Rahmen der Psychologie (und der Psychophysik)
als eines Teils der Ordnungslehre, als „Seelen-logik“, den
Begriff meiner Seele (oder anderer sich in Analogie zu meiner
Seele verhaltenden Etwasse) so fassen, als ob sie etwas „in
sich“ enthalten, wobei das „in“ natürlich nur bildlich ver¬
standen, also eigentlich ein Verlegenbeitsausdruck ist. Das
Seelenhafte, meines und anderes, hat Vermögen „in sich“
J) W. Stern sagt zutreffend; die Akte „selbst aber sind nur er¬
schlossen auf Grund einer notwendig gewordenen kausalen Reduktion“
(Zeitschr. f. Psych. 78, 1917, S. 21.)