die Gesellschaft allen ihren Mitgliedern gewähr¬
leisten soll, dem Nutzen weniger Menschen zuzu¬
führen. Das tat England vor der Vereinigung mit
Irland, als es den Irländern beinahe jede Art von
Aussenhandel verbot. Das tut es heute, indem es das
Monopol der Ostindischen Gesellschaft anerkennt
und allen Engländern untersagt, in Indien einen von
der Kompanie unabhängigen Handel zu betreiben.
Das taten die Bürger von Zürich vor der helveti¬
schen Revolution, indem sie die Landbevölkerung
zwangen, beinahe alle Waren und Erzeugnisse aus¬
schliesslich ihnen zu verkaufen.
Hier zeigt sich offen eine grundsätzliche Unge¬
rechtigkeit. Wirft sie indessen in der Anwendung
einen Nutzen ab? Wenn das Vorrecht einer kleinen
Gruppe zuteil wird, so nützt es ihr ohne Zweifel;
doch gehört dieser Vorteil zu jener Gattung, die
jede Plünderung begleitet. Einen solchen Gewinn er¬
strebt man nicht, oder man sagt wenigstens nicht,
dass man danach strebt. Liegt ein nationaler Nutzen
darin? Keineswegs, denn erstens ist die grosse Mehr¬
heit der Nation von diesem Vorteil ausgeschlossen.
Die Mehrheit erleidet also einen Verlust, ohne ir¬
gendwie entschädigt zu werden. Zweitens betreiben
Leute, deren Gewinne durch die alleinige Wirkung
des Monopols gesichert werden, den bevorrechteten
Gewerbe- oder Handelszweig nachlässiger und auf
weniger wirtschaftliche Art, als wenn der Wettbe¬
werb alle Gegner zwänge, einander an Tatkraft und
Geschicklichkeit zu übertreffen. Deshalb zieht der
nationale Reichtum aus diesem Gewerbe nicht alle
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