Full text: Über die Freiheit

die Gesellschaft allen ihren Mitgliedern gewähr¬ 
leisten soll, dem Nutzen weniger Menschen zuzu¬ 
führen. Das tat England vor der Vereinigung mit 
Irland, als es den Irländern beinahe jede Art von 
Aussenhandel verbot. Das tut es heute, indem es das 
Monopol der Ostindischen Gesellschaft anerkennt 
und allen Engländern untersagt, in Indien einen von 
der Kompanie unabhängigen Handel zu betreiben. 
Das taten die Bürger von Zürich vor der helveti¬ 
schen Revolution, indem sie die Landbevölkerung 
zwangen, beinahe alle Waren und Erzeugnisse aus¬ 
schliesslich ihnen zu verkaufen. 
Hier zeigt sich offen eine grundsätzliche Unge¬ 
rechtigkeit. Wirft sie indessen in der Anwendung 
einen Nutzen ab? Wenn das Vorrecht einer kleinen 
Gruppe zuteil wird, so nützt es ihr ohne Zweifel; 
doch gehört dieser Vorteil zu jener Gattung, die 
jede Plünderung begleitet. Einen solchen Gewinn er¬ 
strebt man nicht, oder man sagt wenigstens nicht, 
dass man danach strebt. Liegt ein nationaler Nutzen 
darin? Keineswegs, denn erstens ist die grosse Mehr¬ 
heit der Nation von diesem Vorteil ausgeschlossen. 
Die Mehrheit erleidet also einen Verlust, ohne ir¬ 
gendwie entschädigt zu werden. Zweitens betreiben 
Leute, deren Gewinne durch die alleinige Wirkung 
des Monopols gesichert werden, den bevorrechteten 
Gewerbe- oder Handelszweig nachlässiger und auf 
weniger wirtschaftliche Art, als wenn der Wettbe¬ 
werb alle Gegner zwänge, einander an Tatkraft und 
Geschicklichkeit zu übertreffen. Deshalb zieht der 
nationale Reichtum aus diesem Gewerbe nicht alle 
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