richtig aus Rousseaus Grundsätzen abgeleitet waren.
Das Volk, das alles tun kann, ist ebenso gefährlich,
ja gefährlicher als ein Gewaltherrscher; oder viel¬
mehr, die Gewaltherrschaft wird sich sicher des
Rechtes bemächtigen, das dem Volk gewährt worden
ist. Sie wird die Allgewalt dieses Volkes verkündi¬
gen, es aber gleichzeitig bedrohen; sie wird in seinem
Namen sprechen, es jedoch gleichzeitig zum Schwei¬
gen bringen.
Rousseau erschrak selber vor diesen Folgen. An¬
gesichts der Unendlichkeit der gesellschaftlichen Ge¬
walt, die er soeben geschaffen hatte, wurde er von
der Furcht ergriffen. Er wusste nicht, in welche
Hände er diese ungeheure Macht legen sollte. Als
Schutzmittel gegen die mit einer solchen Staatsge¬
walt untrennbar verbundene Gefahr fand er einen
Ausweg, der ihre Ausübung verunmöglichte. Er er¬
klärte, dass die Souveränität weder veräussert noch
übertragen noch vertreten, mit andern Worten, dass
sie gar nicht ausgeübt werden könne. Das bedeutete
die tatsächliche Aufhebung des Grundsatzes, den er
soeben verkündet hatte.
Die Anhänger der Gewaltherrschaft gehen hin¬
gegen viel offener vor, wenn sie von dem gleichen
Grundsatz sprechen, weil er sie eben stützt und för¬
dert. Der Mann, der das geistreichste System der
Gewaltherrschaft errichtet hat, Hobbes, hat sich be¬
müht, die Souveränität als uneingeschränkt hinzu¬
stellen, um daraus die Gesetzlichkeit der unbe¬
schränkten Alleinherrschaft abzuleiten. Die Souve¬
ränität, sagt er, ist unbeschränkt; diese Wahrheit ist
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