des Vaterlandes aus und belohnen nach dreissig Jah¬
ren das Festhalten an den Grundsätzen, indem sie
ihre Stimme dem erlauchtesten Verteidiger der Frei¬
heit geben.
Welt entfernt also, meine Herren, auf eine der
beiden Freiheiten zu verzichten, von denen ich Ihnen
gesprochen habe, müssen wir lernen — ich habe es
gezeigt —, sie miteinander zu verbinden. Die Ein¬
richtungen müssen, wie der berühmte Verfasser der
Geschichte der Republiken im Mittelalter sagt, das
Schicksal des Menschengeschlechts erfüllen. Sie er¬
reichen ihr Ziel umso eher, als sie die grösstmögliche
Zahl von Bürgern zur höchsten sittlichen Würde
emporheben.
Das Werk des Gesetzgebers ist nicht vollständig,
wenn er das Volk beruhigt hat. Selbst wenn dieses
zufrieden ist, bleibt noch viel zu tun. Die Einrich¬
tungen müssen die sittliche Erziehung der Bürger
vollenden, sie müssen ihre persönlichen Rechte ach¬
ten, ihre Unabhängigkeit anerkennen, und sie dürfen
ihre Geschäfte nicht stören. Trotzdem müssen sie
die Einwirkung der Bürger auf die öffentlichen An¬
gelegenheiten fordern, sie müssen sie dazu aufrufen,
durch Entschlüsse und Wahlen an der Ausübung der
Gewalt teilzunehmen, sie müssen sie ihre Ansichten
äussern lassen und ihnen dadurch ein Kontroll- und
Überwachungsrecht gewährleisten, und indem sie sie
dergestalt durch die Praxis auf jene erhabenen Äm¬
ter vorbereiten, müssen sie ihnen gleichzeitig den
Willen und die Fähigkeit geben, sie einwandfrei zu
bekleiden.
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