Full text: Über die Freiheit

konstitutionelle Monarchie eingesetzt. Wichtiger als 
der Streit um Staatsformen erscheint ihm die Forde¬ 
rung, dass der Staat, sei es nun eine Republik, sei es 
eine Monarchie, die persönlichen Freiheiten gewahre 
und schütze. Er muss so stark sein, dass er das Ein¬ 
zelwesen vor allen Kräften, die es in seiner Bewe¬ 
gung hindern wollen, behüten kann; er darf aber 
nicht so stark sein, dass er den Einzelnen bedrückt. 
Auf zwei Grundlagen baut sich der richtige, durch 
eine Verfassung an das Recht gebundene Staat auf: 
auf der Gewaltentrennung und auf dem Repräsen¬ 
tativsystem. Die Staatsgewalt muss einmal in vier 
Gewalten auf geteilt werden: in die ausführende, die 
gesetzgebende, die richterliche und die Gemeindege¬ 
walt. Mit der letzten fordert Constant also Dezen¬ 
tralisation und Föderalismus. Gleichzeitig ist in die 
Hand des Königs eine neutrale Gewalt zu legen, wel¬ 
che verhindert, dass eine der drei andern allmächtig 
werde. Der König steht über ihnen, er ernennt die 
Minister, er gibt den Beschlüssen der Kammern Ge¬ 
setzeskraft, er kann die vom Volk gewählte Ver¬ 
sammlung auflösen, er ernennt die Richter, er hat 
das Begnadigungsrecht. Er hält mit seinem Ansehen 
die eine Behörde durch die andere in Schranken. Da¬ 
durch entsteht ein von staatlicher Einwirkung freier 
Raum: die Persönlichkeitsrechte. Diese Rechte sind: 
die persönliche Freiheit, die Glaubensfreiheit, die 
Pressefreiheit, die Wirtschaftsfreiheit, das Urteil 
durch Geschworene. 
Der Genuss dieser Rechte bleibt jedoch solange 
unsicher, als sie nicht gewährleistet werden. Es ge¬ 
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