konstitutionelle Monarchie eingesetzt. Wichtiger als
der Streit um Staatsformen erscheint ihm die Forde¬
rung, dass der Staat, sei es nun eine Republik, sei es
eine Monarchie, die persönlichen Freiheiten gewahre
und schütze. Er muss so stark sein, dass er das Ein¬
zelwesen vor allen Kräften, die es in seiner Bewe¬
gung hindern wollen, behüten kann; er darf aber
nicht so stark sein, dass er den Einzelnen bedrückt.
Auf zwei Grundlagen baut sich der richtige, durch
eine Verfassung an das Recht gebundene Staat auf:
auf der Gewaltentrennung und auf dem Repräsen¬
tativsystem. Die Staatsgewalt muss einmal in vier
Gewalten auf geteilt werden: in die ausführende, die
gesetzgebende, die richterliche und die Gemeindege¬
walt. Mit der letzten fordert Constant also Dezen¬
tralisation und Föderalismus. Gleichzeitig ist in die
Hand des Königs eine neutrale Gewalt zu legen, wel¬
che verhindert, dass eine der drei andern allmächtig
werde. Der König steht über ihnen, er ernennt die
Minister, er gibt den Beschlüssen der Kammern Ge¬
setzeskraft, er kann die vom Volk gewählte Ver¬
sammlung auflösen, er ernennt die Richter, er hat
das Begnadigungsrecht. Er hält mit seinem Ansehen
die eine Behörde durch die andere in Schranken. Da¬
durch entsteht ein von staatlicher Einwirkung freier
Raum: die Persönlichkeitsrechte. Diese Rechte sind:
die persönliche Freiheit, die Glaubensfreiheit, die
Pressefreiheit, die Wirtschaftsfreiheit, das Urteil
durch Geschworene.
Der Genuss dieser Rechte bleibt jedoch solange
unsicher, als sie nicht gewährleistet werden. Es ge¬
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