Full text: Über die Freiheit

Seite 
61 Über die Volks Souveränität und ihre Grenzen 
«Cours de politique constitutionnelle», Band i, S. 173 
ff. (Paris, 1818). Diese Betrachtung bildet zusammen 
mit der folgenden über die persönlichen Rechte einen 
erweiterten Nachdruck des ersten Kapitels der «Prin- 
cipes de Politique*. 
Die Schlussabschnitte beziehen sich nicht mehr auf das 
Thema und sind deshalb in die vorliegende Übersetzung 
nicht aufgenommen worden. 
61 Ohne eine eindeutige Begriffsbestimmung, welche ich bis 
jetzt nirgends gefunden habe: Anmerkung Constants: 
Im «Esprit des Lois» gibt es wohl einige Worte, welche 
die Volkssouveränität zu beschränken scheinen. Wenn 
Montesquieu sagt, dass die Gerechtigkeit älter sei als 
die Gesetze, so meint er damit ohne Zweifel, dass die 
Gesetze, und folglich der allgemeine Wille, dessen Aus¬ 
druck die Gesetze ja sind, der Gerechtigkeit unterge¬ 
ordnet sein müssen. Aber welche Entwicklungen ver¬ 
langt diese Wahrheit noch, ehe sie angewendet werden 
kann! Was ist nun mit dieser Behauptung Montesquieus 
geschehen, als jene Entwicklungen ausblieben? Oft sind 
die Machthaber vom Grundsatz ausgegangen, dass die 
Gerechtigkeit vor den Gesetzen bestanden habe, um 
die Menschen rückwirkenden Gesetzen zu unterwerfen 
oder um sie der Wohltat der bestehenden Gesetze zu 
berauben, und auf solche Art haben sie mit einer ge¬ 
heuchelten Achtung vor der Gerechtigkeit die empö¬ 
rendste Ungerechtigkeit verdeckt. Bei derlei Dingen 
muss man sich also ganz besonders vor unbestimmten 
Grundsätzen hüten. 
Montesquieu hat übrigens in seiner Definition der 
Freiheit die Grenzen der gesellschaftlichen Macht ver¬ 
kannt .«Die Freiheit,» sagt er, «ist das Recht, alles zu 
tun, was die Gesetze erlauben.» Ohne Zweifel besteht 
keine Freiheit, wenn die Bürger all das nicht tun kön¬ 
nen, was die Gesetze nicht verbieten; indessen könnten 
die Gesetze so viele Dinge verbieten, dass es gar keine 
Freiheit mehr gäbe. 
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