Wort, bei der unschuldigsten Anspielung wachen
alle Besorgnisse auf. Man vermutet, dass die Regie¬
rung hinter dem Zeitungsschreiber stehe, und wie
irrig auch die Annahme ist; eine von einem ein¬
fachen Schriftsteller gewagte Zeile scheint eine Er¬
klärung, oder was ebenso verdriesslich ist, ein Tast¬
versuch der Regierung zu sein.
Zu dieser Unzuträglichkeit gesellt sich eine zweite.
Weil alles, was die Zeitungen sagen, der Regierung
zugeschrieben werden kann, zwingt jede Unbedacht¬
samkeit eines Journalisten die Regierung zu Er¬
klärungen, welche einem Widerruf gleichen. Amt¬
liche Aufsätze antworten auf unüberlegte Abschnitte.
So hat zum Beispiel eine Zeile über die Ehrenlegion
eine ausdrückliche Verlautbarung erfordert. Weil
die Zeitungen einem besonderen Zwang unterworfen
sind, brauchte es auch eine besondere Erklärung.
Wäre eine ähnliche Äusserung in englischen Zeitun¬
gen erschienen, hätte sie keinen der in England be¬
stehenden Orden beunruhigt. Denn dort sind die
Zeitungen frei, und keine Einmischung der Polizei
macht die Regierung mitverantwortlich für das, was
sie veröffentlichen.
Gleich verhält es sich mit dem, was die einzelnen
Menschen betrifft. Wenn die Zeitungen nicht frei
sind und die Regierung also verhindern kann, dass
man über jemand Übles sage, so scheinen diejeni¬
gen Leute, denen man auch nur wenig Böses nachredet,
den Journalisten von der Behörde bezeichnet worden
zu sein. Die Leserschaft weiss nicht, ob ein solcher
Artikel befohlen oder gestattet worden ist, und der