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Belagerung aufzuheben. Jedenfalls musste er unverrichteter
Sache wieder abziehen. Einen Angriff auf das wichtige Frank¬
furt durfte er bei seiner unzureichenden Truppenzahl nicht
wagen. Alle diese Städte traten erst nach Konrads Tode 1254
freiwillig auf Wilhelms Seite.
König Konrad hatte sich nach den oben beschriebenen
Plünderungszügen wieder nach ßaiern zurückgezogen, und so
konnte auch Wilhelm, um sich zu einem neuen Zuge gegen ihn
und die ihm anhängenden Städte zu rüsten, sich nach Holland
zurückbegeben. Zugleich riefen ihn aber auch die soeben
beendeten flandrischen Händel wieder vom Rhein hinweg. Wenn
auch, wie wir oben gesehen, der Friede zwischen dem König
und der Gräfin geschlossen war, so waren doch von Seiten
Wilhelms und seiner Anhänger noch nicht alle Bedingungen
desselben erfüllt. Otto, Graf von Geldern, und der Bischof
Heinrich von Lüttich, welche vertragsmässig für den Frieden
bürgen sollten, hatten diese Bürgschaft aus einem uns unbe¬
kannten Grunde noch nicht geleistet. Da nun Margaretha auf
der genauen Erfüllung des Vertrages bestand, so kam der König
mit dem Bischof von Cambrai, welcher ja zum Vollzieher des
Friedens mit ernannt war, und dem päpstlichen Legaten Peter
zu Mons im Hennegau zusammen; hier stellten der Graf von
Geldern und der Bischof von Lüttich auf Bitten Wilhelms die
Bürgschaft für den Frieden aus*). So hatte der König den
Vertrag formell erfüllt. Auch in diesem Jahre war er also
nicht im Stande gewesen, irgend etwas den Forderungen der
Margaretha gegenüber zu erreichen; dem päpstlichen Legaten
allein verdankte er einen Aufschub der wichtigsten Verpflich¬
tung, welche er gegen sie hatte; sich ihrer zu entledigen, dazu
fehlte ihm aber jede Macht. Andrerseits hatte er aber auch
im Reiche selbst in diesem Jahre nur sehr wenig Ansehen ge¬
wonnen; er vermochte die Staufer nicht zu schlagen, ihre Städte
nicht zu erobern; ja er hatte eine Schlacht gemieden und nicht
einmal die Besitzungen seiner Anhänger gegen sie geschützt.
Auch der im Dec. 1250 erfolgte Tod Friedrich II. änderte fast
nichts an der Lage Wilhelms, wie an den Verhältnissen Italiens;
1) Bergh I, nr. 529. 530.