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der Herzog Heinrich von Brabant1), die Bischöfe von Cambray
und Chalons1 2 3) und Heinrich von Lüttich*), sowie Graf Otto
von Geldern4) Bürgschaft, bestätigt wurde er noch an dem¬
selben Tage von dem päpstlichen Legaten5) und auf beson¬
deres Verlangen der Margaretha und auf Wilhelms Bitte von
Innocenz IV. am 14. Juli 12506 7); die Bischöfe von Cambray
und Tournay wurden an demselben Tage vom Papste beauf¬
tragt, etwaige Übertreter des Friedens in den Bann zu tliun5).
Doch auch dieses Mal war dem Könige das Unangenehmste,
was der Friede enthielt, die Leistung des Lehnseides, durch
die Bemühungen des Legaten erspart geblieben. Er hatte es
wieder bei Margaretha durchgesetzt, dass sie ihm den Eid vor¬
läufig, wiederum auf so lange, als es ihr gut schiene, erliess;
und Wilhelm seinerseits stellte ihr dafür eine mit der im Sep¬
tember 1248 ausgefertigten fast völlig übereinstimmende Ur¬
kunde aus, damit die ihm erteilte Vergünstigung ihr nicht etwa
zum Schaden gereichen könne8). So hatte also die Gräfin trotz
der Vorteile, die sie wirklich über Wilhelm errungen, nichts
gewonnen; denn Seeland blieb im holländischen Besitz, und
das Lehnsverhältnis war immer nur anerkannt, aber nicht aus¬
geführt. Wilhelm aber tritt hier nur als „Zögling und Creatur
des Papstes9)“ auf; immer von neuem zeigt sich seine Abhängig¬
keit von seinen Anhängern und der über ihm stehenden Kirche.
4. Zwei Feldzüge gegen König Konrad.
Kaum war diese Gefahr zum zweiten Mal durch die Ver¬
mittlung der Kirche von Wilhelm abgewendet, als ihm eine
neue, grössere von Seiten der Staufen drohte. Denn trotz aller
1) Bergh I, nr. 515.
2) Bergh I, 520.
3) Bergh I, 530.
4) Bergh I, 529.
5) Bergh I, 519.
6) Bergh I, 523.
7) Bergh I, 524. Potth. II, 14013.
8) Reg. 82.
9) Matth. Par.