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Johann hatte nemlich die Grafschaft Namur von Friedrich II.
zu Lehen erhalten und dieselbe dem Balduin von Flandern,
welcher Kaiser des neu errichteten griechischen Reiches in
Konstantinopel war, verliehen. Der Sitte und dem Rechte ge¬
mäss, behauptete nun Johann, habe er seinerseits, als Wilhelm
zum König gewählt war, ihm den Lehnseid wegen der Graf¬
schaft geleistet, Balduin dagegen hatte versäumt, innerhalb Jahr
und Tag selbst oder durch einen andern um Erteilung des
Lehen nachzusuchen; er hatte vielmehr die ganze Grafschaft
ohne Zustimmung und Willen Johanns an Ludwig, den König
von Frankreich, pfandweise verliehen*1). Dieses brachte Johann
jetzt vor die zu Mainz um König Wilhelm versammelten Fürsten.
Es hatten sich nemlich dort der Erzbischof von Trier, Hein¬
rich, der Erwählte von Speier, Wilhelms Yicekanzler, die Grafen
Hermann von Henneberg, Emich von Leiningen, der Wildgraf
Emich, der Raugraf Konrad, die Edlen Gottfried von Eppstein,
Reinhard von Hagenau, Anselm von Juslingen, Werner von
Rolanden, Gottfried von Ringen, Wolrich von Mesemberg u. a.
eingefunden 2 4). Diese geistlichen und weltlichen Fürsten spra¬
chen nach dem Zeugnis der Urkunde Wilhelms ihr Urteil dabin
aus, dass dem Balduin die Grafschaft ab- und Johann zuge¬
sprochen werden müsse. Über dieses Urteil stellte dann der
König am 27. April 1249 eine Urkunde») aus, indem er zugleich
alle Angehörige der Grafschaft zur Anerkennung Johanns und
zum Empfang ihrer Lehen von ihm aufforderte*). Um ferner
dre Macht Johanns, seines Schwagers, noch zu vergrössern,
übertrug er an demselben Tage ihm und seiner Gemahlin
Adelheid das Land , welches seine Vorfahren von den
schottischen Königen zu Lehen erhalten hatten5), zur Aus-
1) Dies erfahren wir aus der Urkunde Wilhelms, s. u. Anm. 2.
2) Zeugenreihe in Reg. 62.
3) Reg. 62.
4) Reg. 63.
5) Als nemlich im Jahre 1162 Wilhelms Urgrossvater, Graf Floren¬
tius Ili. Ada, die Schwester des Königs Wilhelm von Schottland hei¬
ratete, erhielt sie von ihrem Vater das Land Garioeh in der Grafschaft
Aberdeen zur Mitgift. Mecrman I, 343. Dieses Land schenkte Wil¬
helm, an den es durch Erbschaft gefallen war, jetzt seiner Schwester