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welches der König von Frankreich nicht hätte verfügen können.
Zu einem Frieden zwischen beiden Parteien war es noch nicht
gekommen. Wilhelms jüngerer Bruder Florentius scheint wäh¬
lend der ersten Hälfte des Jahres 1248 den von Johann von
Avennes und König Wilhelm begonnenen Krieg fortgeführt zu
haben, ohne dass es jedoch zu einem bedeutenderen Zusam-
menstoss gekommen wäre. Johann von Avennes unterstützte
Wilhelm während dessen in Deutschland bei der Belagerung
der staufisch gesinnten Städte und Burgen.
Margaretha glaubte den richtigen Augenblick gekommen,
Wilhelm an die Erfüllung des Vertrages von 1168 zu erinnern,
als er grade die Stadt Aachen zu belagern angefangen und
seine Truppen in zwei Teile zersplittert hatte; wenigstens sind
uns andere Gründe und Hoffnungen nicht bekannt, welche
die Gräfin dazu bewogen, als eben die, dass der König — von
welchem sie wohl erwarten konnte, dass er nicht ohne weiteres
auf ihre Forderung eingehen würde —, falls es zum Kriege
kommen sollte, sein Heer von Aachen und Kaiserswerth nicht
entfernen, und eine so günstige Gelegenheit sich später nicht
wieder darbieten würde. Auch über die nächsten Folgen dieser
au Wilhelm ergangenen Aufforderung wissen wir nichts. Aus
dem später geschlossenen Frieden können wir schliessen, dass
Wilhelm seinen Bruder Florentius, den er seit seiner Wahl
zum römischen Könige mit der Regierung der Grafschaft Hol¬
land betraut hatte1), beauftragte, die Sache zu erledigen. Oh
er selbst in irgend einer Weise dabei beteiligt gewesen ist, wie
man vielleicht aus seiner urkundlich bezeugten Anwesenheit zu
Zieriksee im Juli 12482) schliessen kann, lässt sich bei dem
Krieges gegen Karl von Anjou keine Erkunden von dem Könige haben.
So ist es auch mit der Zeit unmittelbar nach seiner Wahl; vom 10. Oct.
bis zum 29. üec. 1247 haben wir nur eine Urkunde des Königs und
diese ohne Angabe des Ausstellungsortes. Mehr als 21/^ Monate erfahren
wir nichts über Wilhelm. Daher möchte ich grade in diese Zeit den
Einfall Johanns in Reichsflandern verlegt sehen und annehmen, dass
Wilhelm persönlich daran teil genommen habe.
1) Urkunde des Florentius, 1249, Febr. 8. bei Bergh I, nr. 489:
Cum.....frater meus, rex Alemanie, michi tocius comilalus IIol—
landie dominium commiserit et potestatem.
2) Reg. 21.
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