Full text: Geschichte des römischen Königs Wilhelm von Holland

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ncr Anhänger mit Truppen hei der Belagerung halfen, gelang 
es ihnen dennoch nicht, den Gernand, den tapferen Befehls¬ 
haber in der Burg, zur Uebergabe zu zwingen. Die einmal 
begonnene Belagerung aber unverrichteter Sache aufzugeben, 
mochte ihm als gewähltem römischen König zu unehrenvoll 
dünken. Daher Hess er einen Teil des Belagerungsheeres vor 
dieser Burg1), während ein anderer hauptsächlich verstärkt 
durch die Hilfstruppen der neu erworbenen Anhänger, wie des 
Herzogs von Limburg, die Belagerung der weit wichtigeren 
Stadt Aachen begann1 2). Wilhelm selbst blieb noch einige Tage 
vor Kaiserswerth3): erst nach Verlauf einer Woche (am 7. Mai) 
lässt sich seine Anwesenheit im Lager vor Aachen nachweisen 
durch eine Urkunde, welche uns zugleich erkennen lässt, dass 
auch der Bischof von Cambray ihn mit 600 Mark bei der Be¬ 
lagerung unterstützt hat4 5). So wuchs die Zahl der Belagerer 
hier fast täglich; aber auch diese Stadl hielt sich bis aufs 
äusserste. Wilhelm war selbst mit einer kurzen Unterbrechung 
fast stets anwesend*). 
1) Den Beweis hierfür siehe unten S. 4t. 
2) Quix in seiner Gesell, der Stadt Aachen II, 27—29 erzählt die 
Geschichte der Belagerung kritiklos nur nach Menco und Meerman. 
3) Denn wir nehmen die oben angeführte Angabe der ann. S. Pantal. 
über den Beginn der Belagerung als richtig an. Dagegen scheint freilich 
eine Urk. Innocenz IV. vom 20. Nov. 1247 (Polth. 12770) gedruckt 
Meerman V, 28) zu sprechen. Die Worte „die Aachener möchten 
König Wilhelm per se ac suos, a quibus circumdati eslis, anerkennen“, 
sind aber ohne Zweifel nur darauf zu beziehen, dass die Umgegend der 
Stadt zu Wilhelms Partei gehöre. 
4) Winkelmann, Acta imperii selecta, nr, 519. Beg. 305. 
5) Allgemein wurde bisher angenommen, dass König Wilhelm bei 
der am 15. Aug, statt gefundenen Grundsteinlegung des Kölner Doms 
zugleich mit dem Erzbischof von Köln und anderen geistlichen und welt¬ 
lichen Fürsten anwesend gewesen sei. Böhmer in seinen Regesten Wil¬ 
helms S. 8 hält es „für kaum glaublich, dass der König diesem Feste 
nicht sollte beigewohnt haben“. Zuerst hat meines Wissens Lacomblet 
in seinem Niederrh. Urkunden!). 2, S. XVIII diese Annahme in Zweifel 
gestellt, aber neuerdings hat Ficker in den Mittheilungen des Instituts 
für österr. Geschichtsforschung Bd. 2, Heft 1 besonders unter Hinwei¬ 
sung auf die von Böhmer und Lacomblet noch nicht benutzten Ann.
	        
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