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ncr Anhänger mit Truppen hei der Belagerung halfen, gelang
es ihnen dennoch nicht, den Gernand, den tapferen Befehls¬
haber in der Burg, zur Uebergabe zu zwingen. Die einmal
begonnene Belagerung aber unverrichteter Sache aufzugeben,
mochte ihm als gewähltem römischen König zu unehrenvoll
dünken. Daher Hess er einen Teil des Belagerungsheeres vor
dieser Burg1), während ein anderer hauptsächlich verstärkt
durch die Hilfstruppen der neu erworbenen Anhänger, wie des
Herzogs von Limburg, die Belagerung der weit wichtigeren
Stadt Aachen begann1 2). Wilhelm selbst blieb noch einige Tage
vor Kaiserswerth3): erst nach Verlauf einer Woche (am 7. Mai)
lässt sich seine Anwesenheit im Lager vor Aachen nachweisen
durch eine Urkunde, welche uns zugleich erkennen lässt, dass
auch der Bischof von Cambray ihn mit 600 Mark bei der Be¬
lagerung unterstützt hat4 5). So wuchs die Zahl der Belagerer
hier fast täglich; aber auch diese Stadl hielt sich bis aufs
äusserste. Wilhelm war selbst mit einer kurzen Unterbrechung
fast stets anwesend*).
1) Den Beweis hierfür siehe unten S. 4t.
2) Quix in seiner Gesell, der Stadt Aachen II, 27—29 erzählt die
Geschichte der Belagerung kritiklos nur nach Menco und Meerman.
3) Denn wir nehmen die oben angeführte Angabe der ann. S. Pantal.
über den Beginn der Belagerung als richtig an. Dagegen scheint freilich
eine Urk. Innocenz IV. vom 20. Nov. 1247 (Polth. 12770) gedruckt
Meerman V, 28) zu sprechen. Die Worte „die Aachener möchten
König Wilhelm per se ac suos, a quibus circumdati eslis, anerkennen“,
sind aber ohne Zweifel nur darauf zu beziehen, dass die Umgegend der
Stadt zu Wilhelms Partei gehöre.
4) Winkelmann, Acta imperii selecta, nr, 519. Beg. 305.
5) Allgemein wurde bisher angenommen, dass König Wilhelm bei
der am 15. Aug, statt gefundenen Grundsteinlegung des Kölner Doms
zugleich mit dem Erzbischof von Köln und anderen geistlichen und welt¬
lichen Fürsten anwesend gewesen sei. Böhmer in seinen Regesten Wil¬
helms S. 8 hält es „für kaum glaublich, dass der König diesem Feste
nicht sollte beigewohnt haben“. Zuerst hat meines Wissens Lacomblet
in seinem Niederrh. Urkunden!). 2, S. XVIII diese Annahme in Zweifel
gestellt, aber neuerdings hat Ficker in den Mittheilungen des Instituts
für österr. Geschichtsforschung Bd. 2, Heft 1 besonders unter Hinwei¬
sung auf die von Böhmer und Lacomblet noch nicht benutzten Ann.