16
Regensburg und Arnold von Semgallenl) hinzufügen müssen,
da ihre Anwesenheit zwar nicht ausdrücklich bezeugt, aber
doch durch ein Schreiben des Papstes und durch Urkunden der
beiden letzgenannten Bischöfe selbst fast sicher gestellt ist.
Damit sind die Berichte über die bei Köln Versammelten er¬
schöpft4); es sind also ausser dem Cardinallegaten und abge-
gesehen von den kleinen Grafen und Herrn, deren Anwesen¬
heit ohne Bedeutung für die Wahl war, 4 Erzbischöfe, 12 Bischöfe,
der Herzog von Brabant und 3 Grafen zugegen gewesen.
Diese „wählten“ am 3. October 12473) den Grafen Wil¬
helm von Holland zum römischen Könige. Ueber die einzelnen
Vorgänge bei der Wahl selbst wollen wir vorläufig nur der
Erzählung der — das ist besonders zu beachten — höchstens
4 Jahre nach den Ereignissen von einem Mönche, welcher in
Köln lebte und vielleicht bei der Wahl zugegen war, verfassten
Jahrbücher des St. Pantaleonklosters zu Köln4) folgen, um weiter
1) Innocenz IV. dankt am 19. November 1247 diesen Bischöfen
zugleich mit dem von Münster und den 4 gen. Erzbischöfen für ihre
Bemühungen, die sie bei der Erhebung Wilhelms zum König gehabt
haben (Potth. II, 12759, Böhmer а а. О. S. 315, nr. 40), die Bischöfe
von Kegensburg und Semgallen — ein Titularbischof, welcher am Rhein
bischöfliche Functionen ausübte, Cardauns, Konrad, 24 — stellen- im
October zu Köln eine Urkunde aus desselben Inhalts wie die von anderen
Erzbischöfen und Bischöfen vom 4. October zu Worringen ausgefertigte
Indulgenz-Urkunde, ilöhmer a. a. 0. S. 348, nr. 7.
2) Man ist wohl kaum berechtigt, mit Ennen (Geschichte uer Stadt
Köln II, 95) auch Otto, Bischof von Utrecht, unter die Zahl der Anwe¬
senden zu setzen, da seine Anwesenheit wenigstens durch Urkunden und
Geschichtsschreiber nicht bezeugt ist. Freilich wäre es nicht auffallend,
wenn wir Otto, den Onkel Wilhelms, den wir auch sonst häufig unter
seinen Begleitern sehen, auch hei der Wahl seines Neffen anwesend
fänden. Aber hieraus darf man doch nicht sofort schliesscn, dass er
nun auch wirklich dort gewesen ist.
3) Die Uebereinstimmung des Albert von Stade, SS. XVI, 371 mit
dem erwähnten päpstlichen Schreiben vom October 1247 gibt in Beziehung
auf den Wahltag den Ausschlag gegenüber Matth. Par. (ed. Luard IV, 639),
welcher die Wahl am l äge nach Michaelis, also am 30. September statt-
linden lässt. Böhmer, Reg. imp. 1246—1313, S. 3.
4) SS. XXII, 542, 3 — 7. In der Ausgabe von Waitz, Chronica regia
Coloniensis, Hannover 1880, S. 291.