Full text: Geschichte des römischen Königs Wilhelm von Holland

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Regensburg und Arnold von Semgallenl) hinzufügen müssen, 
da ihre Anwesenheit zwar nicht ausdrücklich bezeugt, aber 
doch durch ein Schreiben des Papstes und durch Urkunden der 
beiden letzgenannten Bischöfe selbst fast sicher gestellt ist. 
Damit sind die Berichte über die bei Köln Versammelten er¬ 
schöpft4); es sind also ausser dem Cardinallegaten und abge- 
gesehen von den kleinen Grafen und Herrn, deren Anwesen¬ 
heit ohne Bedeutung für die Wahl war, 4 Erzbischöfe, 12 Bischöfe, 
der Herzog von Brabant und 3 Grafen zugegen gewesen. 
Diese „wählten“ am 3. October 12473) den Grafen Wil¬ 
helm von Holland zum römischen Könige. Ueber die einzelnen 
Vorgänge bei der Wahl selbst wollen wir vorläufig nur der 
Erzählung der — das ist besonders zu beachten — höchstens 
4 Jahre nach den Ereignissen von einem Mönche, welcher in 
Köln lebte und vielleicht bei der Wahl zugegen war, verfassten 
Jahrbücher des St. Pantaleonklosters zu Köln4) folgen, um weiter 
1) Innocenz IV. dankt am 19. November 1247 diesen Bischöfen 
zugleich mit dem von Münster und den 4 gen. Erzbischöfen für ihre 
Bemühungen, die sie bei der Erhebung Wilhelms zum König gehabt 
haben (Potth. II, 12759, Böhmer а а. О. S. 315, nr. 40), die Bischöfe 
von Kegensburg und Semgallen — ein Titularbischof, welcher am Rhein 
bischöfliche Functionen ausübte, Cardauns, Konrad, 24 — stellen- im 
October zu Köln eine Urkunde aus desselben Inhalts wie die von anderen 
Erzbischöfen und Bischöfen vom 4. October zu Worringen ausgefertigte 
Indulgenz-Urkunde, ilöhmer a. a. 0. S. 348, nr. 7. 
2) Man ist wohl kaum berechtigt, mit Ennen (Geschichte uer Stadt 
Köln II, 95) auch Otto, Bischof von Utrecht, unter die Zahl der Anwe¬ 
senden zu setzen, da seine Anwesenheit wenigstens durch Urkunden und 
Geschichtsschreiber nicht bezeugt ist. Freilich wäre es nicht auffallend, 
wenn wir Otto, den Onkel Wilhelms, den wir auch sonst häufig unter 
seinen Begleitern sehen, auch hei der Wahl seines Neffen anwesend 
fänden. Aber hieraus darf man doch nicht sofort schliesscn, dass er 
nun auch wirklich dort gewesen ist. 
3) Die Uebereinstimmung des Albert von Stade, SS. XVI, 371 mit 
dem erwähnten päpstlichen Schreiben vom October 1247 gibt in Beziehung 
auf den Wahltag den Ausschlag gegenüber Matth. Par. (ed. Luard IV, 639), 
welcher die Wahl am l äge nach Michaelis, also am 30. September statt- 
linden lässt. Böhmer, Reg. imp. 1246—1313, S. 3. 
4) SS. XXII, 542, 3 — 7. In der Ausgabe von Waitz, Chronica regia 
Coloniensis, Hannover 1880, S. 291.
	        
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