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200000 Mark Silber, welche der Papst in diesen letzten Jahren
des Kampfes mit den Staufen in Deutschland gegen sie ver¬
wendet haben soll >), war der Erfolg dieser Bestechungen
wenigstens bei der Wahl Wilhelms nicht grade gross. Denn
so sehr glich die auf Michaelis (Sept. 29) zusammenberufene
Versammlung einem geistlichen Concil, dass ein Schriftsteller,
welcher sich sonst durch seine Zuverlässigkeit auszeichnet1 2),
gradezu von einem „feierlichen Concil“ spricht, und dass auch
einer der neuesten Bearbeiter dieser Geschichte3) sich zu dem
Ausspruche verleiten lassen konnte: „So weit war es also mit
den Reichsrechten gekommen, dass über die deutsche Krone
auf einem von einem Cardinallegaten geleiteten Concil ver¬
handelt worden ist“. Dass aber von Anfang an kein blosses
kirchliches Concil beabsichtigt gewesen ist, bezeugt unsere Haupt¬
quelle für diese Ereignisse, welche die Versammlung einfach als
conventus bezeichnet4) und — was bei einem kirchlichen Concil
wohl nicht statthaft wäre — ausser einem Herzoge auch viele
Gi;aCen, also weltliche Fürsten, als Anwesende anführt5).
Nach Köln hatten der Erzbischof von Mainz und der Legat
die Versammlung zusammenberufen, wahrscheinlich in der Hoff¬
nung, dass die Bürger der Stadt bis zu dem bestimmten Tage
zur päpstlichen Partei übergetreten sein würden. Denn so sehr
1) Lorenz, Deutsche Geschichte im 13. und 14. Jahrh. 1, 43.
2) Albert von Stade, SS. XYTI, 371, 24. (Petrus cardinaiis) evocatis
archiepiscopis et episcopis, quos potuit, concilium prope Coloniam cele-
bravit.
3) Lorenz a. a. O. I, 45.
4) Ann. S. Pantal. SS. XXII, 529.
5) Wenn der Bischof Simon von Paderborn in einer schon oben
angeführten Urkunde (bei Schaten, ann. Paderb., Opera 3, 41) sagt: er
sei ad curiam pro necessitate universalis ecclesiae edictam berufen, so
scheint diese Charakterisirung der „Curia“ zwar auf ein Concil hinzu¬
deuten, aber diese Worte können auch auf den Wahltag eines römischen
Königs und künftigen Kaisers bezogen werden, und grade in derselben
Urkunde ist die Einladung nicht als zu einem Concil, sondern zu einer
curia geschehen, zweimal ist das gesagt. Auch in dem von Beka (bei
Böhmer, font. 2, 435) überlieferten Brief des Papstes an den Bector von
St. Maria in Cosmedin heisst es: curia juxta Coloniam s«lemniter cele-
brata.
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