Full text : Geschichte des römischen Königs Wilhelm von Holland

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Oberdeutschland;  denn  unter  den  zu  ihnen  gekommenen  Fürsten
waren  die  bedeutendsten  der  Erzbischof  Eberhard  von  Salzburg,
  die  Bischöfe  von  Freising,  Worms,  Bamberg,  Regensburg,
Passau,  Brixen,  die  Herzoge  Friedrich  von  Oesterreich  und
Steiermark,  Otto  von  Meran,  Bernhard  von  Kärnthen  und  die
Grafen  Rudolf  von  Habsburg  und  Albert  von  Tirol1):  die  drei
rheinischen  Erzbischöfe  und  die  niederdeutschen  Fürsten  standen
  schon  jetzt  auf  der  Seite  der  Kirche,  oder  aber  sie  verhielten
  sich  gleiehgiltig  gegen  die  Parteien  und  benutzten  diese
Zeiten  zur  Vergrösserung  und  Verstärkung  ihres  eigenen  Besitzes;
  die  Reichsstädte  dagegen  bewahrten  fast  ohne  Ausnahme
den  Staufen  bis  zum  Tode  Friedrichs  —  1250  —  die  Treue1 2).
3. Das  Königtum  Heinrichs  von  Thüringen  1246—1247.
Nur  wenig  Anklang  fand  in  Deutschland  die  Aufforderung
des  Papstes,  an  Stelle  des  abgesetzten  Friedrich  einen  neuen
König  zu  wählen;  der  Papst  sah  seine  eigenen  Bemühungen,
einen  Gandidaten  für  den  deutschen  Thron  aufzustellen,  erst
im  nächsten  Jahre  von  Erfolg  gekrönt:  am  21.  April  1246
konnte  er  die  geistlichen  und  weltlichen  Fürsten  Deutschlands
auffordern,  den  Landgrafen  Heinrich  von  Thüringen,  „welcher
bereit  sei,  die  Bürde  des  Reiches  zu  übernehmen“,  zum  König
zu  wählen3).  Zur  energischen  Vertretung  seiner  Sache  hatte
Innocenz  den  Cardinallegaten  Philipp,  Bischof  von  Ferrara,
nach  Deutschland  gesandt,  dessen  Hauptziel  es  sein  musste,
eine  möglichst  grosse  Anzahl  deutscher  Fürsten  zur  Beteiligung
an  der  Wahl  zu  veranlassen.  Dies  gelang  ihm  auch.  Denn
am  22.  Mai  1247  wurde  Heinrich  von  Thüringen  zu  Hochheim
—  dem  heutigen  Veitshöchheim,  eine  Stunde  unterhalb  Würz¬1)

  Vgl.  die  Zeugenreihe  in  den  Urkunden  Friedrichs  11.  bei  Böhmer
  a.  a.  O.  S.  199.  200,  nr.  1085.  87.  88.
2)  Wichtige  Reichsstädte,  wie  Frankfurt  und  Worms,  traten  sogar
erst  nach  Konrad  IV.  Tode,  1254,  zu  König  Wilhelm  über.  Vgl.  z.  B-Böhmer,
  reg.  Wilhelmi  nr.  220.
3)  Papa  archiepiscopos  et  principes  Theutoniae.....hortatur,  ut
cum  lanlgravius  Thuringiae  imperii  Romani  negotium  assumere  sit  paratus,
  eundem  in  Romanorum  regem  eligant.  Polthast,  Reg.  pont.  1!,  nr.  12071.
            
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