Full text: Geschichte des römischen Königs Wilhelm von Holland

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Oberdeutschland; denn unter den zu ihnen gekommenen Fürsten 
waren die bedeutendsten der Erzbischof Eberhard von Salz¬ 
burg, die Bischöfe von Freising, Worms, Bamberg, Regensburg, 
Passau, Brixen, die Herzoge Friedrich von Oesterreich und 
Steiermark, Otto von Meran, Bernhard von Kärnthen und die 
Grafen Rudolf von Habsburg und Albert von Tirol1): die drei 
rheinischen Erzbischöfe und die niederdeutschen Fürsten stan¬ 
den schon jetzt auf der Seite der Kirche, oder aber sie ver¬ 
hielten sich gleiehgiltig gegen die Parteien und benutzten diese 
Zeiten zur Vergrösserung und Verstärkung ihres eigenen Be¬ 
sitzes; die Reichsstädte dagegen bewahrten fast ohne Ausnahme 
den Staufen bis zum Tode Friedrichs — 1250 — die Treue1 2). 
3. Das Königtum Heinrichs von Thüringen 1246—1247. 
Nur wenig Anklang fand in Deutschland die Aufforderung 
des Papstes, an Stelle des abgesetzten Friedrich einen neuen 
König zu wählen; der Papst sah seine eigenen Bemühungen, 
einen Gandidaten für den deutschen Thron aufzustellen, erst 
im nächsten Jahre von Erfolg gekrönt: am 21. April 1246 
konnte er die geistlichen und weltlichen Fürsten Deutschlands 
auffordern, den Landgrafen Heinrich von Thüringen, „welcher 
bereit sei, die Bürde des Reiches zu übernehmen“, zum König 
zu wählen3). Zur energischen Vertretung seiner Sache hatte 
Innocenz den Cardinallegaten Philipp, Bischof von Ferrara, 
nach Deutschland gesandt, dessen Hauptziel es sein musste, 
eine möglichst grosse Anzahl deutscher Fürsten zur Beteiligung 
an der Wahl zu veranlassen. Dies gelang ihm auch. Denn 
am 22. Mai 1247 wurde Heinrich von Thüringen zu Hochheim 
— dem heutigen Veitshöchheim, eine Stunde unterhalb Würz¬ 
1) Vgl. die Zeugenreihe in den Urkunden Friedrichs 11. bei Böh¬ 
mer a. a. O. S. 199. 200, nr. 1085. 87. 88. 
2) Wichtige Reichsstädte, wie Frankfurt und Worms, traten sogar 
erst nach Konrad IV. Tode, 1254, zu König Wilhelm über. Vgl. z. B- 
Böhmer, reg. Wilhelmi nr. 220. 
3) Papa archiepiscopos et principes Theutoniae.....hortatur, ut 
cum lanlgravius Thuringiae imperii Romani negotium assumere sit para¬ 
tus, eundem in Romanorum regem eligant. Polthast, Reg. pont. 1!, nr. 12071.
	        
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