Full text: Geschichte des römischen Königs Wilhelm von Holland

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beiden letzten in Betracht kommen. Jacob v. Guise1), geb. c. 1350, 
grosser Gelehrter, Franziskanermönch, gest. am 6. Febr. 1399, schrieb 
eine Chronik von Hennegau von Anfang der historischen Kenntnis bis 
1390 n. Chr., welche uns aber nur bis 1253, wo sie mitten in einem 
Satze abbricht, erhalten ist. Die Annahme von Wilmanns, dass Guise 
für die Jahre 1190 —1253 einer Hauptquelle gefolgt sei1 2 3), erscheint 
jedenfalls für die Jahre 1247—53 als unbegründet, da, wie im Folgenden 
gezeigt wird, der Autor für diesen Zeitraum durchaus nicht eine Quelle 
zu Grunde gelegt hat, sondern bald diese, bald jene benutzt. 
Die Quellen Guises für die Jahre 1247 — 53 sind vor allem Urkunden. 
Er kennt die, welche für die Geschichte dieser Zeit am meisten in Be¬ 
tracht kommen, und zwar, wie es scheint im Original, benutzt sie aber 
sehr oberflächlich®): im Ganzen 12 Stück4). Diese reiht er chronologisch, 
d. h. nach den in den Urkunden selbst gegebenen Daten, welche er nicht 
reduciert, aneinander: bisweilen lässt er sie ganz ohne Verbindung auf 
einander folgen (z. B. 15 cap. 123 —124, 127—128—129, 130—131), bis¬ 
weilen verbindet er sie durch einige Sätze, deren Inhalt entweder der 
folgenden Urkunde entnommen ist5), oder aber allgemeine, auf die ganze 
Sachlage passende Bemerkungen enthält (c. 121, 129). — Ausser den 
Urkunden benutzt G. Schriftsteller, welche teils uns erhalten, teils aber 
auch verloren sind. Zu den ersteren gehört Beka, dessen Chronik er 
c, 138, S. 142 —146 bis zu den Worten: ad Flandriam nudns reversus 
est (und dazu noch den Satz: Et rex.....potitus est) und c. 145 
S. 190. 192 abgesehen von einigen ganz unwesentlichen Veränderungen 
wörtlich ausschreibt. Gewiss dürfen wir aus der Art und Weise, wie 
er diese uns bekannten Quellen benutzt, schliessen, dass er auch die 
uns nicht erhaltene, welche er als über societatis Hannonensium Botun- 
dorum bezeichnet, fast wörtlich in seine Chronik aufgenommen hat c. 133, 
1) Es ist nicht einzusehen, weshalb wir mit Wilmanns (in Pertz 
Archiv IX, 292) die Schreibart Guyse beibehalten sollen, nur weil der 
Herausgeber Forlia den Namen ohne Grund so schreibt, da er doch, 
wie Wilmanns selbst sagt, in älteren Erwähnungen, immer Guise ge¬ 
schrieben ist, und der jetzt noch vorhandene Ort ebenso geschrieben wird. 
2) Pertz Archiv IX, 375. 
3) Man vergleiche nur Buch XV, cap. 124 und 125. 
4) Davon 3 von König Wilhelm (in cap. 125. 130. 131, Heg. 61. 
150. 151), je zwei von Innocenz IV. (cap. 127 = Potlh. II, 13113, 129, 
= Potth. II, 14297), Bischof Heinrich von Lüttich (c. 121), Bischof von 
Cambray und Chalons, je eine von Job. von Avennes, Margaretha von 
Flandern und König Ludwig von Frankreich. 
5 So cap. 125, 130.
	        
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